Im Flächennutzungsplan ist gem. § 5 Baugesetzbuch für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Teltow hat seit 1. Juli 2004 einen wirksamen Flächennutzungsplan, der zu den üblichen Dienststunden im Sachgebiet Stadtentwicklung eingesehen werden kann.


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