Einführung

Um das Problem „Lärm“ in den Griff zu bekommen, hat die EU im Jahr 2002 die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Diese Richtlinie sieht vor, mittels Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung und anschließender Maßnahmenrealisierung die Lärmbelastung zu mindern. Die Lärmaktionsplanung ist im Fünfjahresturnus von den zuständigen Behörden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Im ersten Schritt wird der Immissionspegel aus den wesentlichen Lärmquellen ermittelt (Verkehrslärm von Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen sowie Lärm von Industrie und Gewerbe) bei gleichzeitiger Abschätzung der Anzahl von Betroffenen. Dies ist die sogenannte Lärmkartierung, die bis zum Sommer 2007 und wieder 2012 durchzuführen war und dann weiter im Fünfjahresabstand wiederholt wird. Im Land Brandenburg wird die Lärmkartierung für den Straßenlärm durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) durchgeführt und der zuständigen Behörde zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

Bei bestehenden Lärmproblemen erarbeiten die zuständigen Behörden – dies sind im Land Brandenburg die Gemeinden – im zweiten Schritt (bis zum Sommer 2008 und jetzt wieder 2013) unter effektiver Mitwirkung der Öffentlichkeit den Lärmaktionsplan.

Die erarbeiteten Pläne werden im Land durch das LUGV gesammelt und via Bundesministerium aggregiert an die EU gemeldet.

Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz waren von den zuständigen Behörden bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten zu erstellen für:

  • Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern,
  • Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (rund 16.500 Kfz pro Tag) und
  • Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr (164 Züge pro Tag).

Für die Stadt Teltow mussten demnach Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen Potsdamer Straße und Mahlower Straße erstellt werden. Im Anschluss an die Lärmkartierung hatte die Stadt ein Jahr Zeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Die Stadt hatte bereits im Vorfeld die Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung erarbeiten und am 14.02.2007 als informelle Planung bestätigen lassen. Die Ergebnisse der Lärmminderung- und Luftreinhalteplanung wurden für den Lärmaktionsplan (1. Stufe) verwendet. Wichtigster Punkt war dabei die Schaffung der „Spange“ (Nord- und Ostspange, Bogenstraße), die zu einer wesentlichen Entlastung und Wiederherstellung von Aufenthaltsqualität im historischen Stadtzentrum und in dessen näherer Umgebung führen sollte und dies inzwischen bereits spürbar erreicht hat.

Den Endbericht der Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow finden Sie hier.

 

 

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (2. Stufe)

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz waren von den zuständigen Behörden bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten zu erstellen für:

  • Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern,
  • Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (rund 8.200 Kfz pro Tag),
  • Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr (82 Züge pro Tag).

Auf der Grundlage der Lärmkarten wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (2. Stufe) erarbeitet.

Der „Lärmaktionsplan der Stadt Teltow, 2. Stufe“ in der Fassung vom 10.12.2013 wurde am 29.01.2014 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Der Lärmaktionsplan stellt einen Selbstbindungsbeschluss der aufstellenden Gemeinde dar. Das bedeutet, dass nunmehr seitens der Stadt Teltow auf die Umsetzung der beschlossenen Lärmminderungsmaßnahmen durch die zuständige Behörde hinzuwirken ist. So müssen die geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen jeweils bei der Straßenverkehrsbehörde (zuständig für verkehrsrechtliche Maßnahmen) beantragt werden.

Den Bericht zum Lärmaktionsplan finden Sie hier.

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (3. Stufe)

Bezug nehmend auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 2002) ist spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls eine Fortschreibung vorzunehmen. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Teltow wurde letztmalig im Jahr 2013 aktualisiert. Die Stadt ist entsprechend verpflichtet, eine erneute Überprüfung / Fortschreibung durchzuführen.

Gegenstand der Untersuchungen bildet das Hauptstraßennetz mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken erfolgt zentral durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Als Grundlage für den Lärmaktionsplan wurde durch das Landesamt für Umwelt (LfU) eine aktuelle Lärmkartierung bereitgestellt. Deren Auswertung zeigt, dass im Umfeld der Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die gesundheitsrelevanten Prüfwerte von 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts für ca. 854 bzw. 976 Einwohner überschritten werden.

Darüber hinaus ist eine Vielzahl weiterer Einwohner der Stadt Teltow von erheblichen Belästigungen - verursacht durch den Straßenverkehrslärm - betroffen.

Einen Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2017 für die Gemeinde Teltow finden Sie hier.

Im vorliegenden Lärmaktionsplan wurde ausgehend von der aktuellen Bestandsituation ein Bündel verschiedener Maßnahmen erarbeitet, welches für eine weitere Reduzierung der Lärmbetroffenheiten in der Stadt Teltow beitragen soll. Dieses beinhaltet neben Minderungsmaßnahmen für die konkret zu betrachtenden Hot-Spot- Bereiche auch wichtige Ansätze für eine integrierte Lärmminderungsstrategie.

Ausgangspunkt bildet die Zielstellung der EU-Umgebungslärmrichtlinie „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“

Die konzipierten Maßnahmen sind geeignet sowohl kurzfristig als auch mittel- bis langfristig einen wesentlichen Beitrag für den Gesundheitsschutz sowie die Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Teltow leisten zu können.

Allerdings ist für die Umsetzung der konzipierten Maßnahmen zu berücksichtigen, dass diese nicht in der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Teltow liegt. Einzelne Straßenabschnitte befinden sich nicht in kommunaler Baulast. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt hier dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger.

Den Abschlussbericht des Lärmaktionsplanes finden Sie hier.

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