Leistung für Bildung und Teilhabe

Sie bekommen für Ihr Kind/Ihre Kinder den Kinderzuschlag? Dann können Sie ebenfalls den Antrag auf Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) stellen.

Und wenn Sie

  • Empfänger vom Kinderzuschlag
  • Empfänger von Hartz 4
  • Empfänger von Sozialgeld
  • Empfänger vom Wohngeld
  • Empfänger von Asylleistungen

sind, stehen Ihnen durch das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützung zu für die Teilnahme an

  • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
  • angemessener Lernförderung
  • Kita- und Schulausflügen
  • mehrtägigen Klassenfahrten
  • sozialen und kulturellen Veranstaltungen und für
  • Schulmaterial

Unterstützung für die Schulbeförderung wie Busfahrten zur Schule, beantragen Sie beim Fachdienst Schulbeförderung, Kultur und Sport unter 033841 91-333  kultur@potsdam-mittelmark.deschuelerbefoerderung@potsdam-mittelmark.de

Angemessene Lernförderung beantragen Sie bei Ihrem Jobcenter.

Der Kinderzuschlag

Sie verdienen genug, um für sich selbst zu sorgen, für die ganze Familie reicht es jedoch nicht?

Alleinerziehende und Elternpaare können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Damit sollen notwendige Ausgaben für das Kind abgedeckt werden.

Folgendes ist zu beachten:

  • Die im Haushalt lebenden Kinder sind unverheiratet und sie sind jünger als 25 Jahre.
  • Für die Kinder wird Kindergeld bezogen.
  • Sie sind alleinerziehend und haben ein Mindesteinkommen von 600 € oder Sie haben als Elternpaar ein Mindesteinkommen von 900 €.
  • Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder liegt unterhalb der Höchsteinkommensgrenze.
  • Der Bedarf der Familie wird mit Hilfe des Kinderzuschlags, eventuell noch zusätzlich mit dem Wohngeld, gedeckt.
  • Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II / Sozialgeld schließen sich aus.

Beim KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben und ihn gleich beantragen: 

Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis zu 205 € betragen. Je nach finanzieller Einkommenslage verändert sich die Höhe des Kinderzuschlags. Abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder verändert sich der Kinderzuschlag stufenweise.

Das Wohngeld

Das Wohngeld können Familien beantragen, die aktuell in einem finanziellen Engpass leben.

Es kann als Mietzuschuss bei Mietwohnungen gezahlt werden und als Lastenzuschuss für Wohneigentum.

Das Wohngeld wird nur ab dem Tag der Antragsstellung gezahlt. Also stellen Sie den Antrag möglichst rechtzeitig. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Es gilt folgendes zu bedenken:

  • Wie viele Personen leben im Haushalt?
  • Wie hoch sind die Einkünfte?
  • Wie hoch sind die aktuellen Wohnkosten?
  • Wohngeld und Arbeitslosengeld II / Sozialgeld schließen sich aus.

Sie können sich im Beratungszentrum des Landkreises Potsdam-Mittelmark beraten lassen:

Fachdienst Soziales und Wohnen,
Wohngeldbehörde Lankeweg 4
14513 Teltow
033841 - 91 368 
sozialamt@potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten: Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Mit dem Wohngeldrechner können Sie selber prüfen, ob und wieviel Wohngeld Ihnen voraussichtlich zusteht: www.bmi.bund.de ->in Suche „Wohngeldrechner“ eingeben

Auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen kann überprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS)

Haben Sie wenig Geld, möchten aber in eine eigene Wohnung ziehen? Dann können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Mit einem Wohnberechtigungsschein darf man in eine Sozialwohnung ziehen. Sozialwohnungen sind öffentlich gefördert.

Folgendes ist zu bedenken:

  • Sie sind volljährig
  • Das Gesamteinkommen unterhalb einer Einkommensgrenze
  • Der Schein gilt für die Dauer eines Jahres.

Nähere Informationen und den Antrag auf Prüfung und Bewilligung eines Wohnberechtigungsscheins finden Sie im Stadthaus und auf dieser Internetseite.

Fachbereich Schule, Kultur, Soziales, Gebäudemanagement
Sachbearbeiter*in Soziales und Sport
Marktplatz 1-3
  03328 - 4781 242

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