„Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2024-2028“

Aufgaben von Schöffen und Jugendschöffen

Durch Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken gemeinsam mit den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen als nicht juristisch ausgebildete Richter*innen sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter*innen. Sie haben an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Hierbei sind sie nur dem Gesetz verpflichtet und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld einer / eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter*innen. Das wird etwa daran deutlich, dass für Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffinnen bzw. Schöffen kann man in Deutschland nicht verurteilt werden.

Voraussetzungen

Das Schöffenamt kann jeder/jedem Deutschen übertragen werden, wenn sie oder er

  • im Jahr der Schöffenwahl das 25. Lebensjahr vollendet hat
  • nicht älter als 69 Jahre ist
  • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz in der Stadt Teltow gemeldet ist
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
  • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist bzw. gegen sie/ihn kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
  • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein

Ablauf der Schöffenwahl

Die Städte und Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf. Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste der für Sie zuständigen Gemeinde (Stadt Teltow) gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder zufällig aus dem Melderegister ausgewählten Personen, wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen. Zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste bzw. zum Beschluss der Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der SVV, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der SVV. Die Vorschlagsliste sollte mindestens die doppelte Anzahl der dem zuständigen Amtsgericht zu unterbreitenden Vorschläge enthalten. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.

Nach Ablauf der Einspruchszeit wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss, unter Vorsitz einer Amtsrichterin / eines Amtsrichters, mit Zweidrittelmehrheit die notwendige Anzahl der Hauptschöffinnen/Hauptschöffen sowie der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen. Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen. Auch nicht ausgewählte Personen werden vom Gericht informiert.

Wie kann ich mich bewerben?

DER BEWERBUNGSZEITRAUM IST BEENDET.

Die Stadt Teltow dankt allen interessierten Bewerberinnen und Bewerbern.


Landratswahl am 06. Februar 2022

Aufgrund der Festlegung des Wahltages, des Tages einer etwa notwendig werdenden Stichwahl und der Wahlzeit durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 07.Oktober 2021 findet die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark am Sonntag, dem 06.02.2022 sowie eine etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 20.02.2022 jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

Wahlergebnisse:
Am Wahlabend werden die Ergebnisse unter diesem Link veröffentlicht: https://landratswahl-2022.potsdam-mittelmark.de

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 13. Oktober 2021

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark


Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘"

Die Vertreter der „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Monatsfrist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung über das verlangte Volksbegehren, die am 18. August 2021 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht wurde, wurde seitens des Landesabstimmungsleiters der 6-monatige Eintragungszeitraum auf den 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022 festgesetzt.

Bekanntmachung

Antragsformular für einen Eintragungsschein


Bundestagswahl am 26.09.2021

Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt (Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2021 vom 8. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2769)).

Hier finden Sie das Wahlergebnis zur Bundestagswahl 2021

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