Wahlen und Abstimmungen
Bundestagswahl 2025
Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Teltow gemäß § 48 Absatz 1 Bundeswahlordnung Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Teltow für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Teltow ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk | Wahlraum | Barrierefreiheit |
0001 |
Oberstufenzentrum Technik | barrierefrei |
0002 |
Bürgerhaus | barrierefrei |
0003 |
Evangelisches Diakonissenhaus I | barrierefrei |
0004 |
Evangelisches Diakonissenhaus II (Achtung: neues Wahllokal!) | barrierefrei |
0005 |
Jugendtreff Teltow | barrierefrei |
0006 |
Kita "Rappelkiste", Eltern-Kind-Gruppe "Philantinos" | barrierefrei |
0007 |
Zweigstelle Grundschule „Ernst-v.-Stubenrauch" (ehem. Bürgel-schule) (Achtung: neues Wahllokal!) | barrierefrei |
0008 |
Hort "Ernst v. Stubenrauch" | barrierefrei |
0009 |
Grundschule "Ernst-v.-Stubenrauch" (Achtung: neues Wahllokal!) | barrierefrei |
0010 |
Hort "Mühlendorf" | barrierefrei |
0011 |
Grundschule "Anne Frank" I | nicht barrierefrei |
0012 |
Grundschule "Anne Frank" II | nicht barrierefrei |
0013 |
Seniorenzentrum "Bethesda", WI-LaCantina, | barrierefrei |
0014 |
Mehrgenerationenhaus "Philantow" | barrierefrei |
0015 |
Kita "Sonnenblume" I | barrierefrei |
0016 |
Kita "Sonnenblume" II | barrierefrei |
0017 |
Hort "Am Röthepfuhl" Ruhlsdorf | barrierefrei |
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in folgenden Räumlichkeiten zusammen:
Briefwahlbezirk | Briefwahlraum | Barrierefreiheit |
I (für WBZ 0010, 0014, 0017) |
"Altes Rathaus", Dachgeschoss | barrierefrei |
II (für WBZ 0002, 0005, 0016) |
"Neues Rathaus", Zimmer 1.24 | barrierefrei |
III (für WBZ 0007, 0008, 0015) |
"Bürgerhaus", Dachgeschoss | nicht barrierefrei |
IV (für WBZ 0009, 0011, 0012) |
"Neues Rathaus", Zimmer 2.22 | barrierefrei |
V (für WBZ 0001, 0003, 0013) |
"Neues Rathaus", Ernst-von-Stubenrauch-Saal | barrierefrei |
VI (für WBZ 0004, 0006) |
Evangelisches Pfarramt, Gemeindesaal | barrierefrei |
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, mithilfe einer Stimmzettelschablone zu wählen. Die Schablone kann beim Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V., Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus, Tel. 0355-22 549, E-Mail-Adresse bsvb@bsvb.de kostenlos angefordert werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der verschlossene Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden, jedoch nicht am Wahltag in einem Urnenwahllokal.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Teltow, den 21.01.2025
- Siegel -
gez.:
Die Wahlbehörde
Thomas Schmidt
Bürgermeister
Bekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Teltow gemäß § 20 Absatz 1 Bundeswahlordnung
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Teltow über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahl-scheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) wird am 23.02.2025 durchgeführt.
1. Das Wahlberechtigtenverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Teltow wird vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Teltow, Bürgerservice/Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1/3, 14513 Teltow,
Montag 9:00 - 12:00 und 13.30 - 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13.30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei zugänglich. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlberechtigtenverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wahlberechtigtenverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wahlberechtigtenverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025, spätestens am 7. Februar 2025 bis 14:00 Uhr, bei der Wahlbehörde Stadt Teltow, Bürgerservice/Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1/3, 14513 Teltow, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 61 durch Stimmenabgabe in einem beliebigen Wahllokal (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Briefwahlbüro der Stadt Teltow, BÜRGERHAUS, Ritterstraße 10, 14513 Teltow (nicht im Rathaus!) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros lauten wie folgt:
Montag, Mittwoch und Freitag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokales nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, bei der Wahlbehörde Stadt Teltow, Bürgerservice/Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1/3, 14513 Teltow gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtige Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlagen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Teltow, 14.01.2025
- Siegel -
gez.:
Die Wahlbehörde
Thomas Schmidt
Bürgermeister
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 statt (s. Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025).
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Nach aktueller Information des Postdienstleisters werden alle Wahlbenachrichtigungen erst Ende der 5. Kalenderwoche (wahrscheinlich am 31.01.2025 oder 01.02.2025) zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 23. Februar 2025 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Bereits jetzt können Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen.
Für die Wahl im Wahllokal bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit.
Haben Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadt Teltow in Verbindung.
Dieses erreichen Sie telefonisch unter 03328 4781-238 und – 271, per E-Mail wahl@teltow.de oder persönlich ab dem 3. Februar 2025 im Bürgerhaus Teltow, Ritterstraße 10, 14513 Teltow.
Wahlscheine können von in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim Briefwahlbüro der Stadt Teltow, BÜRGERHAUS, Ritterstraße 10, 14513 Teltow (nicht im Rathaus!) mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros lauten wie folgt:
Montag | 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr |
Dienstag | 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr |
Mittwoch | 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr |
Donnerstag | 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr |
Freitag | 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass amtliche Post nicht nachgesendet wird!
Wahlberechtigung
Zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Stadt Teltow eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
Wahlberechtigung für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben
Informationen zur Wahlberechtigung, zum Antragsverfahren sowie zu aktuellen Fristen entnehmen Sie bitte den Seiten der Bundeswahlleiterin .
Ihr Antrag muss bis zum 2. Februar 2025 im Wahlbüro vorliegen. Sie können ihn bereits jetzt stellen.
• Anträge nach Anlage 2 können Sie nun auch per E-Mail an wahl@teltow.de senden.
• Anträge nach Anlage 2a müssen weiterhin im Original per Post gesendet werden an:
Stadt Teltow
Wahlbehörde
Marktplatz 1-3
14513 Teltow
Briefwahlunterlagen ins Ausland sowie dringende Anliegen werden voraussichtlich ab dem 3. Februar 2025 versendet. Die innerdeutsche Zustellung erfolgt ab dem 5. Februar 2025.
Wahlberechtigung für Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und in Teltow mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können an der Briefwahl teilnehmen.
Bitte stellen Sie an wahl@teltow.de einen formlosen Antrag mit folgenden Informationen:
• Name
• Vorname
• Geburtsdatum
• Meldeadresse
• Abweichende Versandanschrift im Ausland
Briefwahlunterlagen ins Ausland sowie dringende Anliegen werden voraussichtlich ab dem 3. Februar 2025 versendet. Die innerdeutsche Zustellung erfolgt ab dem 5. Februar 2025.
Bürgermeisterwahl 2025
Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Teltow findet am 28.09.2025 statt. Eine ggf. notwendig werdende Stichwahl würde am 12.10.2025 durchgeführt werden. Wahlvorschläge können bis spätestens 24.07.2025, 12:00 Uhr beim Wahlleiter der Stadt Teltow eingereicht werden. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formulare stehen hier bereit:
- Anlage 5b - Wahlvorschlag
- Anlage 7b - Zustimmungserklärung
- Anlage 8b - Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 9b - Niederschrift über die Bestimmung einer/eines Bewerbenden
Weitere Informationen zur Wahl werden an dieser Stelle zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Landtagswahl 2024
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg hat im Einvernehmen mit dem Präsidium des Landtages Brandenburg bestimmt, dass die Wahl des Landtages Brandenburg am 22. September 2024 stattfindet
Bekanntmachung des Wahltages für die Landtagswahl 2024
Wahlbekanntmachung gemäß § 45 BbgLWahlV
Seit dem 19.08.2024 werden die Wahlbenachrichtigungen für
die Wahl zum Landtag am 22. September 2024 versendet.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Kommunalwahl 2024
Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Teltow gemäß § 50 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz, § 73 Abs. 8 Satz 1
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung Teltow sowie zur Wahl des Ortsbeirates Ruhlsdorf am 09.06.2024
Der Wahlausschuss der Stadt Teltow hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 die Ergebnisse der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow sowie der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ruhlsdorf am 09.06.2024 wie folgt festgestellt:
I. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow
Zur Wahl zur Stadtverordnetenversammlung waren 22.598 Personen wahlberechtigt, davon haben 14.867 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 65,8 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 14.653 gültig und 214 ungültig.
Es entfielen auf
Wahlvorschlagsträger | Stimmen | Stimmenanteil | Sitze |
1. Christich Demokratische Union Deutschlands | 7.532 | 17,3 % | 5 |
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands | 11.864 | 27,3 % | 9 |
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 5.347 | 12,3 % | 4 |
4. Alternative für Deutschland | 6.796 | 15,6 % | 5 |
5. DIE LINKE | 2.492 | 5,7 % | 2 |
6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow | 1.894 | 4,4 % | 1 |
7. Freie Demokratische Partei | 3.676 | 8,5 % | 3 |
10. Piratenpartei Deutschland, Wählergruppe Tierschutz Potsdam-Mittelmark | 1.107 | 2,5 % | 1 |
11. Wählergemeinschaft Grün und Transparent für Teltow | 1.480 | 3,4 % | 1 |
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf | 1.244 | 2,9 % | 1 |
Wahlgebiet insgesamt | 43.432 | 32 |
Auf die Bewerbenden der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:
1. Christich Demokratische Union Deutschlands
Bewerbende | Stimmen |
1. Andre Freymuth | 2.144 |
2. Ronny Bereczki | 772 |
3. Ulrich Witzig | 644 |
4. Dirk Krumeich | 1.119 |
5. Daniel Mühlner | 343 |
6. Silvio Habel | 336 |
7. Nicolas Bostan | 374 |
8. Sebastian Kregielski | 164 |
9. André Hartung | 481 |
10. Anja von Hübbenet | 336 |
11. Björn Stahlhut | 78 |
12. Alexandra Hruby | 216 |
13. Andreas Hess | 134 |
14. Michael Freiherr von Ketteler | 227 |
15. Florentine Gerneitis | 164 |
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Bewerbende | Stimmen |
1. Thomas Schmidt | 6.230 |
2. Laura Adebahr | 788 |
3. Sebastian Rüter | 774 |
4. Christine Hochmuth | 253 |
5. Michael Schmelz | 364 |
6. Kira Fischer | 438 |
7. Eric Gallasch | 551 |
8. Sibylle Elke Marianne Langner | 140 |
9. Sören Kosanke | 338 |
10. Claudia Eller-Funke | 214 |
11. Christian Kramer | 115 |
12. Annette Gläsel | 88 |
13. Martin Lenz | 322 |
14. Svenja Kraus | 69 |
15. Hans Jürgen Schilke | 51 |
16. Silke Scheler | 130 |
17. Jens Heinrich | 44 |
18. Heike Rüter | 180 |
19. Nick Dennis Wegner | 51 |
20. Claudia Sloma | 33 |
21. Volker Oswald Utke | 36 |
22. Susanne Mathurin | 32 |
23. Kai Magnus Pötter | 33 |
24. Elisabeth Kramer | 294 |
25. Dr. Klaus-Heinrich Dedring | 17 |
26. Dr. Kerstin Freudiger-Utke | 24 |
27. Nico Busse | 93 |
28. Anna Pehrs | 43 |
29. Sven Pehrs | 18 |
30. Martha Bockstette | 22 |
31. Volker Heinrich Rüger | 24 |
32. Elisa Rabe | 55 |
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bewerbende | Stimmen |
1. Dr. Jutta Klasen | 1.225 |
2. Markus Schlaab | 516 |
3. Maike Michelis | 553 |
4. Martin Emmendörffer | 299 |
5. Andrea Krohn-Hagen | 240 |
6. Vincent Suchardt | 469 |
7. Christina von Thaler | 554 |
8. Klaus Oleg Lübke | 100 |
9. Claudia Gabriele Marlene Günther | 95 |
10. Thomas Mammen | 229 |
11. Elvira Susanna Lauterbach | 81 |
12. Martin Weiß | 95 |
13. Annegret Himrich | 69 |
14. Joachim Gerhard Strieben | 69 |
15. Britta Antonia Tell | 279 |
16. Jörg Rieche | 44 |
17. Natalie Schlüter Higgins | 36 |
18. Dr. Achim Schmidt | 97 |
19. Klaus Nicolas Drewitz | 10 |
20. Carsten Pröhl | 64 |
21. Dennis Neil Günther | 25 |
22. Ulrich Heink | 198 |
4. Alternative für Deutschland
Bewerbende | Stimmen |
1. Ellen Behnke | 2.861 |
2. Enrico Rudolph | 611 |
3. André Finkewitz | 1.097 |
4. Martina Zimmer | 425 |
5. Torsten Drescher | 1.342 |
6. Ina Stegmann | 259 |
7. Ralf Heinrich | 201 |
5. DIE LINKE
Bewerbende | Stimmen |
1. Simon Behling | 849 |
2. Josefina Bajer | 317 |
3. Kay Gunther Klaus Kudell | 367 |
4. Axel Szilleweit | 391 |
5. Anne von Törne | 143 |
6. Detlef Schreiber | 144 |
7. Axel Bierbrauer | 131 |
8. Inge Marie Sonja Roque | 98 |
9. Uwe Hermann Lorenz Lewerenz | 52 |
6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow
Bewerbende | Stimmen |
1. Dr. Andreas Wolf | 1.057 |
2. Knut Knapowski | 196 |
3. Christina Meinik | 220 |
4. Torsten Klietsch | 150 |
5. Lutz Bierbrauer | 84 |
6. Ernst Michael-Reimann | 75 |
7. Michel Strobach | 112 |
7. Freie Demokratische Partei
Bewerbende | Stimmen |
1. Mirko Schlossarczyk | 1.125 |
2. Hans-Peter Goetz | 837 |
3. Annabell Krohn | 290 |
4. Detlef Kolbe | 578 |
5. Rocco Weyers | 255 |
6. Oliver Dohnke | 60 |
7. Tina Jakob-Schlossarczyk | 92 |
8. Wilhelm Weerth | 118 |
9. Burkard Stevens | 45 |
10. Karl-Rainer Torn | 18 |
11. Knut Steinhäuser | 20 |
12. Dr. Stefan Overkamp | 52 |
13. Wolfhard Schröder | 31 |
14. Norbert Gölitzer | 37 |
15. Robert Hannes Wilke | 44 |
16. Johannes König | 74 |
10. Piratenpartei Deutschland, Wählergruppe Tierschutz Potsdam-Mittelmark
Bewerbende | Stimmen |
1. Jeannette Jacqueline Paech | 1.107 |
11. Wählergemeinschaft Grün und Transparent für Teltow
Bewerbende | Stimmen |
1. Antje Aurich-Haider | 342 |
2. Eberhard Adenstedt | 148 |
3. Dr. Christoph Radinger | 111 |
4. Dr. Stefan Ludwig | 119 |
5. Vanessa Arend-Martin | 153 |
6. Doris Schubert | 31 |
7. Richard Martin | 50 |
8. Angela Ludwig | 38 |
9. Andrea Weßnig | 30 |
10. Aileen Adenstedt | 189 |
11. Norbert Fußwinkel | 66 |
12. Edith Adenstedt | 85 |
13. Carola Fußwinkel | 118 |
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf
Bewerbende | Stimmen |
1. Doreen Bartsch | 295 |
2. Ute Götz | 238 |
3. Heiko Richter | 200 |
4. Steffen Heller | 69 |
5. Peter Koske | 82 |
6. Corinna Mai-Kickermann | 90 |
7. Martina Osterland | 38 |
8. Kristin Göbel | 24 |
9. Maximilian Gutte | 73 |
10. Alexandra Götz | 90 |
11. Heike Koske | 45 |
Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze stehen folgenden Bewerbenden zu:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Freymuth, Andre | 1 |
Krumeich, Dirk | 2 |
Bereczki, Ronny | 3 |
Witzig, Ulrich | 4 |
Hartung, André | 5 |
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands G
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Schmidt, Thomas | 1 |
Adebahr, Laura | 2 |
Rüter, Sebastian | 3 |
Gallasch, Eric | 4 |
Fischer, Kira | 5 |
Schmelz, Michael | 6 |
Kosanke, Sören | 7 |
Lenz, Martin | 8 |
Kramer, Elisabeth | 9 |
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Dr. Klasen, Jutta | 1 |
von Thaler, Christina | 2 |
Michelis, Maike | 3 |
Schlaab, Markus | 4 |
4. Alternative für Deutschland
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Behnke, Ellen | 1 |
Drescher, Torsten | 2 |
Finkewitz, André | 3 |
Rudolph, Enrico | 4 |
Zimmer, Martina | 5 |
5. DIE LINKE
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Behling, Simon | 1 |
Szilleweit, Axel | 2 |
6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Dr. Wolf, Andreas | 1 |
7. Freie Demokratische Partei
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Schlossarczyk, Mirko | 1 |
Goetz, Hans-Peter | 2 |
Kolbe, Detlef | 3 |
10. Piratenpartei Deutschland, Wählergruppe Tierschutz Potsdam-Mittelmark
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Paech, Jeannette Jacqueline | 1 |
11. Wählergemeinschaft Grün und Transparent für Teltow
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Aurich-Haider, Antje | 1 |
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Bartsch, Doreen | 1 |
Die Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge wurden wie folgt festgestellt:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Bostan, Nicolas | 1 |
Mühlner, Daniel | 2 |
Habel, Silvio | 3 |
von Hübbenet, Anja | 4 |
Freiherr von Ketteler, Michael | 5 |
Hruby, Alexandra | 6 |
Kregielski, Sebastian | 7 |
Gerneitis, Florentine | 8 |
Hess, Andreas | 9 |
Stahlhut, Björn | 10 |
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Hochmuth, Christine | 1 |
Eller-Funke, Claudia | 2 |
Rüter, Heike | 3 |
Langner, Sibylle Elke Marianne | 4 |
Scheler, Silke | 5 |
Kramer, Christian | 6 |
Busse, Nico | 7 |
Gläsel, Annette | 8 |
Kraus, Svenja | 9 |
Rabe, Elisa | 10 |
Schilke, Hans Jürgen | 11 |
Wegner, Nick Dennis | 12 |
Heinrich, Jens | 13 |
Pehrs, Anna | 14 |
Utke, Volker Oswald | 15 |
Sloma, Claudia | 16 |
Pötter, Kai Magnus | 17 |
Mathurin, Susanne | 18 |
Dr. Freudiger-Utke, Kerstin | 19 |
Rüger, Volker Heinrich | 20 |
Bockstette, Martha | 21 |
Pehrs, Sven | 22 |
Dr. Dedring, Klaus-Heinrich | 23 |
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Suchardt, Vincent | 1 |
Emmendörffer, Martin | 2 |
Tell, Britta Antonia | 3 |
Krohn-Hagen, Andrea | 4 |
Mammen, Thomas | 5 |
Heink, Ulrich | 6 |
Lübke, Klaus Oleg | 7 |
Dr. Schmidt, Achim | 8 |
Günther, Claudia Gabriele Marlene | 9 |
Weiß, Martin | 10 |
Lauterbach, Elvira Susanna | 11 |
Himrich, Annegret | 12 |
Strieben, Joachim Gerhard | 13 |
Pröhl, Carsten | 14 |
Rieche, Jörg | 15 |
Schlüter Higgins, Natalie | 16 |
Günther, Dennis Neil | 17 |
Drewitz, Klaus Nicolas | 18 |
4. Alternative für Deutschland
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Stegmann, Ina | 1 |
Heinrich, Ralf | 2 |
5. DIE LINKE
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Kudell, Kay Gunther Klaus | 1 |
Bajer, Josefina | 2 |
Schreiber, Detlef | 3 |
von Törne, Anne | 4 |
Bierbrauer, Axel | 5 |
Roque, Inge Marie Sonja | 6 |
Lewerenz, Uwe Hermann Lorenz | 7 |
6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Meinik, Christina | 1 |
Knapowski, Knut | 2 |
Klietsch, Torsten | 3 |
Strobach, Michel | 4 |
Bierbrauer, Lutz | 5 |
Michael-Reimann, Ernst | 6 |
7. Freie Demokratische Partei
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Krohn, Annabell | 1 |
Weyers, Rocco | 2 |
Weerth, Wilhelm | 3 |
Jakob-Schlossarczyk, Tina | 4 |
König, Johannes | 5 |
Dohnke, Oliver | 6 |
Dr. Overkamp, Stefan | 7 |
Stevens, Burkard | 8 |
Wilke, Robert Hannes | 9 |
Gölitzer, Norbert | 10 |
Schröder, Wolfhard | 11 |
Steinhäuser, Knut | 12 |
Torn, Karl-Rainer | 13 |
11. Wählergemeinschaft Grün und Transparent für Teltow
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Adenstedt, Aileen | 1 |
Arend-Martin, Vanessa | 2 |
Adenstedt, Eberhard | 3 |
Dr. Ludwig, Stefan | 4 |
Fußwinkel, Carola | 5 |
Dr. Radinger, Christoph | 6 |
Adenstedt, Edith | 7 |
Fußwinkel, Norbert | 8 |
Martin, Richard | 9 |
Ludwig, Angela | 10 |
Schubert, Doris | 11 |
Weßnig, Andrea | 12 |
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Götz, Ute | 1 |
Richter, Heiko | 2 |
Mai-Kickermann, Corinna | 3 |
Götz, Alexandra | 4 |
Koske, Peter | 5 |
Gutte, Maximilian | 6 |
Heller, Steffen | 7 |
Koske, Heike | 8 |
Osterland, Martina | 9 |
Göbel, Kristin | 10 |
II. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ruhlsdorf
Zur Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ruhlsdorf waren 1.351 Personen wahlberechtigt, davon haben 965 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71,4 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 957 gültig und 8 ungültig.
Es entfielen auf
Wahlvorschlagsträger | Stimmen | Stimmenanteil | Sitze |
1. Christich Demokratische Union Deutschlands | 469 | 16,6 % | 1 |
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands | 655 | 23,2 % | 1 |
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 495 | 17,6 % | 1 |
6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow | 163 | 5,8 % | 0 |
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf | 1.037 | 36,8 % | 2 |
Wahlgebiet insgesamt | 2.819 | 5 |
Auf die Bewerbenden der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:
1. Christich Demokratische Union Deutschlands
Bewerbende | Stimmen |
1. Andre Freymuth | 313 |
2. Svenja Speth | 156 |
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Bewerbende | Stimmen |
1. Michael Schmelz | 403 |
2. Claudia Eller-Funke | 113 |
3. Berndt Längrich | 139 |
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bewerbende | Stimmen |
1. Dr. Jutta Klasen | 134 |
2. Pascal Mielke | 253 |
3. Ulrich Heink | 108 |
6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow
Bewerbende | Stimmen |
1. Christina Meinik | 163 |
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf
Bewerbende | Stimmen |
1. Peter Koske | 162 |
2. Doreen Bartsch | 329 |
3. Heiko Richter | 225 |
4. Ute Götz | 156 |
5. Heike Koske | 52 |
6. Steffen Heller | 52 |
7. Maximilian Gutte | 61 |
Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze stehen folgenden Bewerbenden zu:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Freymuth, Andre | 1 |
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Schmelz, Michael | 1 |
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Mielke, Pascal | 1 |
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf
Gewählte Bewerbende: | laufende Nummer: |
Bartsch, Doreen | 1 |
Richter, Heiko | 2 |
Die Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge wurden wie folgt festgestellt:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Speth, Svenja | 1 |
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Längrich, Berndt | 1 |
Eller-Funke, Claudia | 2 |
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Dr. Klasen, Jutta | 1 |
Heink, Ulrich | 2 |
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf
Ersatzpersonen: | laufende Nummer: |
Koske, Peter | 1 |
Götz, Ute | 2 |
Gutte, Maximilian | 3 |
Koske, Heike | 4 |
Heller, Steffen | 4 |
Stefan Krause
Wahlleiter
Teltow, 13.06.2024
„Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2024-2028“
Aufgaben von Schöffen und Jugendschöffen
Durch Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken gemeinsam mit den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen als nicht juristisch ausgebildete Richter*innen sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter*innen. Sie haben an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Hierbei sind sie nur dem Gesetz verpflichtet und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld einer / eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter*innen. Das wird etwa daran deutlich, dass für Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffinnen bzw. Schöffen kann man in Deutschland nicht verurteilt werden.
Voraussetzungen
Das Schöffenamt kann jeder/jedem Deutschen übertragen werden, wenn sie oder er
- im Jahr der Schöffenwahl das 25. Lebensjahr vollendet hat
- nicht älter als 69 Jahre ist
- für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist
- zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz in der Stadt Teltow gemeldet ist
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
- nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist bzw. gegen sie/ihn kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
- Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein
Ablauf der Schöffenwahl
Die Städte und Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf. Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste der für Sie zuständigen Gemeinde (Stadt Teltow) gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder zufällig aus dem Melderegister ausgewählten Personen, wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen. Zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste bzw. zum Beschluss der Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der SVV, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der SVV. Die Vorschlagsliste sollte mindestens die doppelte Anzahl der dem zuständigen Amtsgericht zu unterbreitenden Vorschläge enthalten. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.
Nach Ablauf der Einspruchszeit wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss, unter Vorsitz einer Amtsrichterin / eines Amtsrichters, mit Zweidrittelmehrheit die notwendige Anzahl der Hauptschöffinnen/Hauptschöffen sowie der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen. Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen. Auch nicht ausgewählte Personen werden vom Gericht informiert.
Wie kann ich mich bewerben?
DER BEWERBUNGSZEITRAUM IST BEENDET.
Die Stadt Teltow dankt allen interessierten Bewerberinnen und Bewerbern.
Wahlaufruf der Domowina für die Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden
Der Dachverband ruft dazu auf, sich an den Wahlen des 7. Rates für Angelegenheiten der Sorben / Wenden in Brandenburg zu beteiligen. Die Wahlen sind von großer Bedeutung für die Zukunft der sorbischen Gemeinschaft und Kultur in Brandenburg.
Der Rat für die Angelegenheiten der Sorben beim Landtag setzt sich für die Einhaltung und Verbesserung sorbischer/wendischer Rechte ein und vertritt die sorbischen/wendischen Interessen auf politischer Ebene. Die Teilnahme an den Wahlen ist daher sehr wichtig, um sicherzustellen, dass die sorbischen/wendischen Angelegenheiten in Potsdam/Pódstupim gehört und als wichtig wahrgenommen werden.
Termine
- bis zum 28.10.2024 Uhr sind Wahlvorschläge schriftlich in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses einzureichen -
- bis zum 8.12.2024 ist es möglich sich als Wählerin / Wähler zu registrieren
- bis zum 15.12.2024 Uhr 12.00 Uhr werden Briefwahlen durchgeführt
Alle Wahl- und Informationsunterlagen stehen auf der Internetseite http://wolba-serbska-rada.de. Außerdem können diese unter: info@wolba-serbska-rada.de beim Wahlausschuss angefordert werden.
Kontakt
Wahlausschuss für die Wahl des 7. Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg
Feuerwehrhof Tylcyc
Hauptstraße 44
03096 Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow
01525 5417883
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Kšywowy zwězk napominajo, se pśi wólbach 7. Rady za nastupnosći Serbow w Bramborskej wobźěliś. Wólby maju wjeliki wuznam za pśichod serbskeje zgromadnosći a kultury w Bramborskej.
Rada za nastupnosći Serbow pśi krajnem sejmje zasajźujo se za doźaržanje a polěpšenje serbskich pšawow a zastupujo serbske zajmy na politiskej rowninje. Wobźělenje na toś tych wólbach jo toś wjelgin wažne, aby mógali zawěsćiś, až serbske nastupnosći se w Pódstupimje słyše a za wažne bjeru.
Terminy
- až do 28.10.2024 zeger 16:00 jo móžno wólbne naraźenja pisnje w jadnańskem běrowje wólbnego wuběrka zapódaś
- až do 8.12.2024 jo móžno se ako wólaŕka / wólaŕ registrěrowaś
- až do 15.12.2024 zeger 12.00 se pśewjedu listowe wólby
Wšykne wólbne a informaciske pódłožki stoje na internetowem boku http://wolba-serbska-rada.de k dispoziciji a mógu se teke pód: info@wolba-serbska-rada.de pśi wólbnem wuběrku skazaś
Kontakt
Wuběrk k wólbje 7. Rady za nastupnosći Serbow pśi Krajnem sejmje Bramborska
dwór wognjoweje wobry / dwór Tylcyc
Głowna droga 44
03096 Dešno-Strjažow
01525 5417883