Bundestagswahl 2025

 

 

Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Teltow gemäß § 48 Absatz 1 Bundeswahlordnung Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Teltow für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Teltow ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Wahlraum Barrierefreiheit
0001

 

Oberstufenzentrum Technik
Potsdamer Straße 4, 14513 Teltow 

barrierefrei
0002

 

Bürgerhaus
Ritterstraße 10, 14513 Teltow

barrierefrei
0003

 

Evangelisches Diakonissenhaus I 
Lichterfelder Allee 45, 14513 Teltow

barrierefrei
0004

 

Evangelisches Diakonissenhaus II (Achtung: neues Wahllokal!) 
Lichterfelder Allee 45, 14513 Teltow

barrierefrei
0005

 

Jugendtreff Teltow
Osdorfer Straße 9, 14513 Teltow

barrierefrei
0006

 

Kita "Rappelkiste", Eltern-Kind-Gruppe "Philantinos" 
A.-Wiebach-Str. 8, 14513 Teltow

barrierefrei
0007

 

Zweigstelle Grundschule „Ernst-v.-Stubenrauch" (ehem. Bürgel-schule) (Achtung: neues Wahllokal!)     
Potsdamer Straße 51, 14513 Teltow

barrierefrei
0008

 

Hort "Ernst v. Stubenrauch" 
Elsterstraße 5, 14513 Teltow

barrierefrei
0009

 

Grundschule "Ernst-v.-Stubenrauch" (Achtung: neues Wahllokal!)
Egerstraße 10, 14513 Teltow

barrierefrei
0010

 

Hort "Mühlendorf" 
Toronto-Straße 1, 14513 Teltow

barrierefrei
0011

 

Grundschule "Anne Frank" I
John-Schehr-Straße 18, 14513 Teltow

nicht barrierefrei
0012

 

Grundschule "Anne Frank" II
John-Schehr-Straße 18, 14513 Teltow

 nicht barrierefrei
0013

 

Seniorenzentrum "Bethesda", WI-LaCantina,
Mahlower Straße 148, 14513 Teltow

barrierefrei
0014

 

Mehrgenerationenhaus "Philantow" 
Mahlower Straße 139, 14513 Teltow

barrierefrei
0015

 

Kita "Sonnenblume" I
Carl-Orff-Straße 30, 14513 Teltow

barrierefrei
0016

 

Kita "Sonnenblume" II
Carl-Orff-Straße 30, 14513 Teltow

barrierefrei
0017

 

Hort "Am Röthepfuhl" Ruhlsdorf
Güterfelder Straße 36, 14513 Teltow OT Ruhlsdorf

barrierefrei

 

Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in folgenden Räumlichkeiten zusammen:

BriefwahlbezirkBriefwahlraumBarrierefreiheit
I (für WBZ 0010, 0014, 0017)       

 

"Altes Rathaus", Dachgeschoss
Marktplatz 2, 14513 Teltow   

barrierefrei
II (für WBZ 0002, 0005, 0016)              

 

"Neues Rathaus", Zimmer 1.24
Marktplatz 1/3, 14513 Teltow     

barrierefrei
 III (für WBZ 0007, 0008, 0015) 

 

"Bürgerhaus", Dachgeschoss
Ritterstraße 10, 14513 Teltow

nicht barrierefrei
IV (für WBZ 0009, 0011, 0012)

 

"Neues Rathaus", Zimmer 2.22
Marktplatz 1/3, 14513 Teltow

barrierefrei
 V (für WBZ 0001, 0003, 0013)

 

"Neues Rathaus", Ernst-von-Stubenrauch-Saal    
Marktplatz 1/3, 14513 Teltow

barrierefrei
VI (für WBZ 0004, 0006)

 

Evangelisches Pfarramt, Gemeindesaal
Ritterstraße 11, 14513 Teltow

barrierefrei


3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, mithilfe einer Stimmzettelschablone zu wählen. Die Schablone kann beim Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V., Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus, Tel. 0355-22 549, E-Mail-Adresse bsvb@bsvb.de kostenlos angefordert werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der verschlossene Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden, jedoch nicht am Wahltag in einem Urnenwahllokal.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Teltow, den 21.01.2025
- Siegel -

gez.:
Die Wahlbehörde

Thomas Schmidt
Bürgermeister

 

 


 

Bekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Teltow gemäß § 20 Absatz 1 Bundeswahlordnung

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Teltow über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahl-scheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) wird am 23.02.2025 durchgeführt.

1. Das Wahlberechtigtenverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Teltow wird vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Teltow, Bürgerservice/Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1/3, 14513 Teltow,

Montag 9:00 - 12:00 und 13.30 - 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13.30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei zugänglich. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlberechtigtenverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wahlberechtigtenverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wahlberechtigtenverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025, spätestens am 7. Februar 2025 bis 14:00 Uhr, bei der Wahlbehörde Stadt Teltow, Bürgerservice/Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1/3, 14513 Teltow, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 61 durch Stimmenabgabe in einem beliebigen Wahllokal (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Briefwahlbüro der Stadt Teltow, BÜRGERHAUS, Ritterstraße 10, 14513 Teltow (nicht im Rathaus!) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros lauten wie folgt:

Montag, Mittwoch und Freitag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokales nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, bei der Wahlbehörde Stadt Teltow, Bürgerservice/Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1/3, 14513 Teltow gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtige Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlagen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Teltow, 14.01.2025
- Siegel -

gez.:
Die Wahlbehörde

Thomas Schmidt
Bürgermeister

 


 

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 statt (s. Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025). 

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Nach aktueller Information des Postdienstleisters werden alle Wahlbenachrichtigungen erst Ende der 5. Kalenderwoche (wahrscheinlich am 31.01.2025 oder 01.02.2025) zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 23. Februar 2025 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Bereits jetzt können Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen.

Für die Wahl im Wahllokal bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit.

Haben Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadt Teltow in Verbindung.

Dieses erreichen Sie telefonisch unter 03328 4781-238 und – 271, per E-Mail wahl@teltow.de oder persönlich ab dem 3. Februar 2025 im Bürgerhaus Teltow, Ritterstraße 10, 14513 Teltow.

Wahlscheine können von in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim Briefwahlbüro der Stadt Teltow, BÜRGERHAUS, Ritterstraße 10, 14513 Teltow (nicht im Rathaus!) mündlich oder schriftlich beantragt werden.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros lauten wie folgt: 

Montag   9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Dienstag   9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 
Mittwoch  9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Donnerstag   9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Freitag   9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

Bitte beachten Sie, dass amtliche Post nicht nachgesendet wird!

Wahlberechtigung

Zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Stadt Teltow eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigung für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben

Informationen zur Wahlberechtigung, zum Antragsverfahren sowie zu aktuellen Fristen entnehmen Sie bitte den Seiten der Bundeswahlleiterin .
Ihr Antrag muss bis zum 2. Februar 2025 im Wahlbüro vorliegen. Sie können ihn bereits jetzt stellen.

• Anträge nach Anlage 2 können Sie nun auch per E-Mail an wahl@teltow.de senden.
• Anträge nach Anlage 2a müssen weiterhin im Original per Post gesendet werden an:
Stadt Teltow
Wahlbehörde
Marktplatz 1-3
14513 Teltow

Briefwahlunterlagen ins Ausland sowie dringende Anliegen werden voraussichtlich ab dem 3. Februar 2025 versendet. Die innerdeutsche Zustellung erfolgt ab dem 5. Februar 2025.

Wahlberechtigung für Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten

Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und in Teltow mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können an der Briefwahl teilnehmen.

Bitte stellen Sie an wahl@teltow.de einen formlosen Antrag mit folgenden Informationen:
• Name
• Vorname
• Geburtsdatum
• Meldeadresse
• Abweichende Versandanschrift im Ausland

Briefwahlunterlagen ins Ausland sowie dringende Anliegen werden voraussichtlich ab dem 3. Februar 2025 versendet. Die innerdeutsche Zustellung erfolgt ab dem 5. Februar 2025.

 


Bürgermeisterwahl 2025

Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Teltow findet am 28.09.2025 statt. Eine ggf. notwendig werdende Stichwahl würde am 12.10.2025 durchgeführt werden. Wahlvorschläge können bis spätestens 24.07.2025, 12:00 Uhr beim Wahlleiter der Stadt Teltow eingereicht werden. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formulare stehen hier bereit:

Weitere Informationen zur Wahl werden an dieser Stelle zu gegebener Zeit veröffentlicht.


Landtagswahl 2024

Die Präsidentin des Landtages Brandenburg hat im Einvernehmen mit dem Präsidium des Landtages Brandenburg bestimmt, dass die Wahl des Landtages Brandenburg am 22. September 2024 stattfindet

Bekanntmachung des Wahltages für die Landtagswahl 2024

Bekanntmachung Recht auf Einsicht in Wahlberechtigtenverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen gemäß § 16 BbgLWahlV

Wahlbekanntmachung gemäß § 45 BbgLWahlV

 

Seit dem 19.08.2024 werden die Wahlbenachrichtigungen für
die Wahl zum Landtag am 22. September 2024 versendet.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

 Wahlunterlagen online beantragen


Kommunalwahl 2024

Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Teltow gemäß § 50 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz, § 73 Abs. 8 Satz 1
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung

 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung Teltow sowie zur Wahl des Ortsbeirates Ruhlsdorf am 09.06.2024

Der Wahlausschuss der Stadt Teltow hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 die Ergebnisse der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow sowie der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ruhlsdorf am 09.06.2024 wie folgt festgestellt:

I. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow

Zur Wahl zur Stadtverordnetenversammlung waren 22.598 Personen wahlberechtigt, davon haben 14.867 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 65,8 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 14.653 gültig und 214 ungültig.

Es entfielen auf

WahlvorschlagsträgerStimmen   Stimmenanteil    Sitze
1. Christich Demokratische Union Deutschlands7.53217,3 %5
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands11.86427,3 %9
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5.347 12,3 %4
4. Alternative für Deutschland6.796 15,6 %5
5. DIE LINKE2.4925,7 %2
6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow1.8944,4 %1
7. Freie Demokratische Partei3.6768,5 %3
10. Piratenpartei Deutschland, Wählergruppe Tierschutz Potsdam-Mittelmark1.1072,5 %1
11. Wählergemeinschaft Grün und Transparent für Teltow1.4803,4 %1
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf1.2442,9 %1
Wahlgebiet insgesamt43.432 32

 

Auf die Bewerbenden der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

1. Christich Demokratische Union Deutschlands

BewerbendeStimmen
1. Andre Freymuth2.144
2. Ronny Bereczki772
 3. Ulrich Witzig644
4. Dirk Krumeich 1.119
5. Daniel Mühlner343
6. Silvio Habel336
7. Nicolas Bostan374
8. Sebastian Kregielski164
9. André Hartung 481
10. Anja von Hübbenet336
11. Björn Stahlhut78
12. Alexandra Hruby216
13. Andreas Hess134
14. Michael Freiherr von Ketteler227
15. Florentine Gerneitis164

 

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands

 

BewerbendeStimmen
1. Thomas Schmidt 6.230
2. Laura Adebahr788
3. Sebastian Rüter774
4. Christine Hochmuth253
5. Michael Schmelz364
6. Kira Fischer438
7. Eric Gallasch551
8. Sibylle Elke Marianne Langner140
9. Sören Kosanke338
10. Claudia Eller-Funke214
11. Christian Kramer115
12. Annette Gläsel88
13. Martin Lenz322
14. Svenja Kraus69
15. Hans Jürgen Schilke51
16. Silke Scheler130
17. Jens Heinrich44
18. Heike Rüter180
19. Nick Dennis Wegner51
20. Claudia Sloma33
21. Volker Oswald Utke36
22. Susanne Mathurin32
23. Kai Magnus Pötter33
24. Elisabeth Kramer294
25. Dr. Klaus-Heinrich Dedring17
26. Dr. Kerstin Freudiger-Utke24
 27. Nico Busse93
28. Anna Pehrs43
29. Sven Pehrs18
30. Martha Bockstette22
31. Volker Heinrich Rüger24
32. Elisa Rabe55

                                                   

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BewerbendeStimmen
1. Dr. Jutta Klasen1.225
2. Markus Schlaab516
3. Maike Michelis553
4. Martin Emmendörffer299
5. Andrea Krohn-Hagen240
 6. Vincent Suchardt469
7. Christina von Thaler554
8. Klaus Oleg Lübke100
9. Claudia Gabriele Marlene Günther95
10. Thomas Mammen229
11. Elvira Susanna Lauterbach81
12. Martin Weiß95
13. Annegret Himrich69
14. Joachim Gerhard Strieben69
15. Britta Antonia Tell279
16. Jörg Rieche44
17. Natalie Schlüter Higgins36
18. Dr. Achim Schmidt97
19. Klaus Nicolas Drewitz10
20. Carsten Pröhl64
21. Dennis Neil Günther25
22. Ulrich Heink198

 

4. Alternative für Deutschland 

BewerbendeStimmen
1. Ellen Behnke2.861
2. Enrico Rudolph611
3. André Finkewitz1.097
4. Martina Zimmer425
5. Torsten Drescher1.342
6. Ina Stegmann259
7. Ralf Heinrich201

 

5. DIE LINKE

BewerbendeStimmen
1. Simon Behling849
2. Josefina Bajer317
3. Kay Gunther Klaus Kudell367
4. Axel Szilleweit391
5. Anne von Törne143
6. Detlef Schreiber144
7. Axel Bierbrauer131
8. Inge Marie Sonja Roque98
9. Uwe Hermann Lorenz Lewerenz 52

               

6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow 

BewerbendeStimmen
1. Dr. Andreas Wolf 1.057
2. Knut Knapowski196
3. Christina Meinik220
4. Torsten Klietsch150
5. Lutz Bierbrauer84
6. Ernst Michael-Reimann 75
7. Michel Strobach112

 

7. Freie Demokratische Partei

BewerbendeStimmen
1. Mirko Schlossarczyk 1.125
2. Hans-Peter Goetz837
3. Annabell Krohn290
4. Detlef Kolbe578
5. Rocco Weyers255
6. Oliver Dohnke60
7. Tina Jakob-Schlossarczyk 92
8. Wilhelm Weerth118
9. Burkard Stevens45
10. Karl-Rainer Torn18
11. Knut Steinhäuser20
12. Dr. Stefan Overkamp52
13. Wolfhard Schröder31
14. Norbert Gölitzer37
15. Robert Hannes Wilke44
16. Johannes König74

 

10. Piratenpartei Deutschland, Wählergruppe Tierschutz Potsdam-Mittelmark

BewerbendeStimmen
 1. Jeannette Jacqueline Paech 1.107

 

11. Wählergemeinschaft Grün und Transparent für Teltow

BewerbendeStimmen
1. Antje Aurich-Haider 342
2. Eberhard Adenstedt 148
3. Dr. Christoph Radinger 111
4. Dr. Stefan Ludwig119
5. Vanessa Arend-Martin153
6. Doris Schubert31
7. Richard Martin50
8. Angela Ludwig38
9. Andrea Weßnig30
10. Aileen Adenstedt189
11. Norbert Fußwinkel66
12. Edith Adenstedt85
13. Carola Fußwinkel118

 

12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf 

BewerbendeStimmen
1. Doreen Bartsch  295
2. Ute Götz238
3. Heiko Richter200
4. Steffen Heller69
5. Peter Koske82
6. Corinna Mai-Kickermann90
7. Martina Osterland38
8. Kristin Göbel24
9. Maximilian Gutte73
10. Alexandra Götz90
11. Heike Koske45

 

Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze stehen folgenden Bewerbenden zu:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Freymuth, Andre1
Krumeich, Dirk2
Bereczki, Ronny3
Witzig, Ulrich4
Hartung, André5

         

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands G

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Schmidt, Thomas1
Adebahr, Laura2
Rüter, Sebastian3
Gallasch, Eric4
Fischer, Kira5
Schmelz, Michael6
Kosanke, Sören7
Lenz, Martin8
Kramer, Elisabeth9

 

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Dr. Klasen, Jutta1
von Thaler, Christina2
Michelis, Maike3
Schlaab, Markus4

 

4. Alternative für Deutschland 

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Behnke, Ellen1
Drescher, Torsten2
Finkewitz, André3
Rudolph, Enrico4
Zimmer, Martina5

       

5. DIE LINKE 

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Behling, Simon1
Szilleweit, Axel2

 

6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Dr. Wolf, Andreas1

 

7. Freie Demokratische Partei 

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Schlossarczyk, Mirko1
Goetz, Hans-Peter2
Kolbe, Detlef3

 

10. Piratenpartei Deutschland, Wählergruppe Tierschutz Potsdam-Mittelmark 

Gewählte Bewerbende:      laufende Nummer: 
Paech, Jeannette Jacqueline1

 

11. Wählergemeinschaft Grün und Transparent für Teltow

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Aurich-Haider, Antje1

 

12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Bartsch, Doreen1

 

Die Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge wurden wie folgt festgestellt:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands

Ersatzpersonen: laufende Nummer:
Bostan, Nicolas1
Mühlner, Daniel2
Habel, Silvio3
von Hübbenet, Anja 4
Freiherr von Ketteler, Michael 5
Hruby, Alexandra6
Kregielski, Sebastian7
Gerneitis, Florentine8
Hess, Andreas9
Stahlhut, Björn10

 

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands 

Ersatzpersonen: laufende Nummer: 
Hochmuth, Christine 1
Eller-Funke, Claudia 2
Rüter, Heike3
Langner, Sibylle Elke Marianne 4
Scheler, Silke5
Kramer, Christian6
Busse, Nico7
Gläsel, Annette8
Kraus, Svenja9
Rabe, Elisa10
Schilke, Hans Jürgen11
Wegner, Nick Dennis12
Heinrich, Jens13
Pehrs, Anna14
Utke, Volker Oswald15
Sloma, Claudia16
Pötter, Kai Magnus17
Mathurin, Susanne18
Dr. Freudiger-Utke, Kerstin19
Rüger, Volker Heinrich20
Bockstette, Martha21
Pehrs, Sven22
Dr. Dedring, Klaus-Heinrich23

 

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  

Ersatzpersonen: laufende Nummer: 
Suchardt, Vincent 1
Emmendörffer, Martin 2
Tell, Britta Antonia 3
Krohn-Hagen, Andrea4
Mammen, Thomas 5
Heink, Ulrich 6
Lübke, Klaus Oleg 7
Dr. Schmidt, Achim 8
Günther, Claudia Gabriele Marlene 9
Weiß, Martin 10
Lauterbach, Elvira Susanna 11
Himrich, Annegret 12
Strieben, Joachim Gerhard 13
Pröhl, Carsten 14
Rieche, Jörg 15
Schlüter Higgins, Natalie 16
Günther, Dennis Neil 17
Drewitz, Klaus Nicolas 18

 

4. Alternative für Deutschland 

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Stegmann, Ina 1
Heinrich, Ralf 2

 

5. DIE LINKE 

Ersatzpersonen: laufende Nummer:
Kudell, Kay Gunther Klaus 1
Bajer, Josefina 2
Schreiber, Detlef 3
von Törne, Anne 4
Bierbrauer, Axel 5
Roque, Inge Marie Sonja6
Lewerenz, Uwe Hermann Lorenz 7

 

6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow 

Ersatzpersonen: laufende Nummer:
Meinik, Christina1
Knapowski, Knut 2
Klietsch, Torsten3
Strobach, Michel4
Bierbrauer, Lutz5
Michael-Reimann, Ernst 6

 

7. Freie Demokratische Partei

Ersatzpersonen: laufende Nummer: 
Krohn, Annabell1
Weyers, Rocco2
Weerth, Wilhelm3
Jakob-Schlossarczyk, Tina 4
König, Johannes 5
Dohnke, Oliver 6
Dr. Overkamp, Stefan 7
Stevens, Burkard 8
Wilke, Robert Hannes 9
Gölitzer, Norbert 10
Schröder, Wolfhard 11
Steinhäuser, Knut 12
Torn, Karl-Rainer 13

 

11. Wählergemeinschaft Grün und Transparent für Teltow 

Ersatzpersonen: laufende Nummer: 
Adenstedt, Aileen 1
Arend-Martin, Vanessa 2
Adenstedt, Eberhard 3
Dr. Ludwig, Stefan 4
Fußwinkel, Carola 5
Dr. Radinger, Christoph 6
Adenstedt, Edith 7
Fußwinkel, Norbert 8
Martin, Richard 9
Ludwig, Angela 10
Schubert, Doris 11
Weßnig, Andrea 12

 

12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf

Ersatzpersonen: laufende Nummer: 
Götz, Ute 1
Richter, Heiko 2
Mai-Kickermann, Corinna 3
Götz, Alexandra 4
Koske, Peter 5
Gutte, Maximilian 6
Heller, Steffen 7
Koske, Heike 8
Osterland, Martina 9
Göbel, Kristin 10

 

II. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ruhlsdorf

Zur Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Ruhlsdorf waren 1.351 Personen wahlberechtigt, davon haben 965 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71,4 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 957 gültig und 8 ungültig.

Es entfielen auf

Wahlvorschlagsträger   Stimmen      Stimmenanteil       Sitze
1. Christich Demokratische Union Deutschlands46916,6 % 1
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands65523,2 %1
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN49517,6 %1
6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow   163 5,8 %0
12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf 1.03736,8 %2
Wahlgebiet insgesamt2.819 5

 

Auf die Bewerbenden der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

1. Christich Demokratische Union Deutschlands 

BewerbendeStimmen
1. Andre Freymuth 313
2. Svenja Speth156

 

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands

BewerbendeStimmen
1. Michael Schmelz 403
2. Claudia Eller-Funke 113
3. Berndt Längrich139

 

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

BewerbendeStimmen
1. Dr. Jutta Klasen 134
2. Pascal Mielke253
3. Ulrich Heink108

 

6. BVB / FREIE WÄHLER & Bürger für Bürger Teltow

BewerbendeStimmen
1. Christina Meinik 163

 

12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf

BewerbendeStimmen
1. Peter Koske 162
2. Doreen Bartsch 329
3. Heiko Richter225
4. Ute Götz156
5. Heike Koske52
6. Steffen Heller52
7. Maximilian Gutte61

Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze stehen folgenden Bewerbenden zu:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands 

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Freymuth, Andre1

 

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Schmelz, Michael1

 

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Mielke, Pascal 1

 

12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf

Gewählte Bewerbende:       laufende Nummer: 
Bartsch, Doreen 1
Richter, Heiko 2

 

Die Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge wurden wie folgt festgestellt:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands

Ersatzpersonen:  laufende Nummer: 
Speth, Svenja 1

 

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands 

Ersatzpersonen:  laufende Nummer: 
Längrich, Berndt1
Eller-Funke, Claudia 2

 

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Ersatzpersonen:  laufende Nummer: 
Dr. Klasen, Jutta 1
Heink, Ulrich 2

 

12. Wählergruppe Lebenswertes Teltow Ruhlsdorf 

Ersatzpersonen:  laufende Nummer: 
Koske, Peter 1
Götz, Ute 2
 Gutte, Maximilian 3
Koske, Heike 4
 Heller, Steffen 4

 

Stefan Krause
Wahlleiter

Teltow, 13.06.2024

 

 

 

 

 


„Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2024-2028“

Aufgaben von Schöffen und Jugendschöffen

Durch Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken gemeinsam mit den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen als nicht juristisch ausgebildete Richter*innen sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter*innen. Sie haben an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Hierbei sind sie nur dem Gesetz verpflichtet und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld einer / eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter*innen. Das wird etwa daran deutlich, dass für Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffinnen bzw. Schöffen kann man in Deutschland nicht verurteilt werden.

Voraussetzungen

Das Schöffenamt kann jeder/jedem Deutschen übertragen werden, wenn sie oder er

  • im Jahr der Schöffenwahl das 25. Lebensjahr vollendet hat
  • nicht älter als 69 Jahre ist
  • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz in der Stadt Teltow gemeldet ist
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
  • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist bzw. gegen sie/ihn kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
  • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein

Ablauf der Schöffenwahl

Die Städte und Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf. Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste der für Sie zuständigen Gemeinde (Stadt Teltow) gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder zufällig aus dem Melderegister ausgewählten Personen, wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen. Zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste bzw. zum Beschluss der Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der SVV, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der SVV. Die Vorschlagsliste sollte mindestens die doppelte Anzahl der dem zuständigen Amtsgericht zu unterbreitenden Vorschläge enthalten. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.

Nach Ablauf der Einspruchszeit wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss, unter Vorsitz einer Amtsrichterin / eines Amtsrichters, mit Zweidrittelmehrheit die notwendige Anzahl der Hauptschöffinnen/Hauptschöffen sowie der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen. Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen. Auch nicht ausgewählte Personen werden vom Gericht informiert.

Wie kann ich mich bewerben?

DER BEWERBUNGSZEITRAUM IST BEENDET.

Die Stadt Teltow dankt allen interessierten Bewerberinnen und Bewerbern.


Wahlaufruf der Domowina für die Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden

Der Dachverband ruft dazu auf, sich an den Wahlen des 7. Rates für Angelegenheiten der Sorben / Wenden in Brandenburg zu beteiligen. Die Wahlen sind von großer Bedeutung für die Zukunft der sorbischen Gemeinschaft und Kultur in Brandenburg.

Der Rat für die Angelegenheiten der Sorben beim Landtag setzt sich für die Einhaltung und Verbesserung sorbischer/wendischer Rechte ein und vertritt die sorbischen/wendischen Interessen auf politischer Ebene. Die Teilnahme an den Wahlen ist daher sehr wichtig, um sicherzustellen, dass die sorbischen/wendischen Angelegenheiten in Potsdam/Pódstupim gehört und als wichtig wahrgenommen werden.

Termine 

  • bis zum 28.10.2024 Uhr sind Wahlvorschläge schriftlich in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses einzureichen -
  • bis zum 8.12.2024 ist es möglich sich als Wählerin / Wähler zu registrieren
  • bis zum 15.12.2024 Uhr 12.00 Uhr werden Briefwahlen durchgeführt

Alle Wahl- und Informationsunterlagen stehen auf der Internetseite http://wolba-serbska-rada.de. Außerdem können diese unter: info@wolba-serbska-rada.de beim Wahlausschuss angefordert werden.

Kontakt
Wahlausschuss für die Wahl des 7. Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg
Feuerwehrhof Tylcyc
Hauptstraße 44
03096 Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow
 01525 5417883

 

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Kšywowy zwězk napominajo, se pśi wólbach 7. Rady za nastupnosći Serbow w Bramborskej wobźěliś. Wólby maju wjeliki wuznam za pśichod serbskeje zgromadnosći a kultury w Bramborskej.

Rada za nastupnosći Serbow pśi krajnem sejmje zasajźujo se za doźaržanje a polěpšenje serbskich pšawow a zastupujo serbske zajmy na politiskej rowninje. Wobźělenje na toś tych wólbach jo toś wjelgin wažne, aby mógali zawěsćiś, až serbske nastupnosći se w Pódstupimje słyše a za wažne bjeru.

Terminy 

  • až do 28.10.2024 zeger 16:00 jo móžno wólbne naraźenja pisnje w jadnańskem běrowje wólbnego wuběrka zapódaś
  • až do 8.12.2024 jo móžno se ako wólaŕka / wólaŕ registrěrowaś
  • až do 15.12.2024 zeger 12.00 se pśewjedu listowe wólby

Wšykne wólbne a informaciske pódłožki stoje na internetowem boku http://wolba-serbska-rada.de k dispoziciji a mógu se teke pód: info@wolba-serbska-rada.de pśi wólbnem wuběrku skazaś

Kontakt
Wuběrk k wólbje 7. Rady za nastupnosći Serbow pśi Krajnem sejmje Bramborska
dwór wognjoweje wobry / dwór Tylcyc
Głowna droga 44
03096 Dešno-Strjažow
 01525 5417883

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