„Ausdrücklich begrüßen wir die Absicht der Landesregierung, diejenigen Eltern von den Beiträgen zu entlasten, die mit der Betreuung ihrer Kinder zu Hause dabei helfen, Risiken für die Betreuung in den Kitaeinrichtungen zu reduzieren“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Folgende Festlegungen wurden demnach für die Kommunen des Landkreises, also auch für Teltow, getroffen:
1. Beitragserhebung
Die Kommunen werden in den Monaten Februar und März die Einziehung der Elternbeiträge aussetzen. Die Aussetzung der Einziehung stellt keinen Verzicht auf die Elternbeiträge dar. Nach Vorliegen der endgültigen Bestimmungen durch das Land wird eine einheitliche Regelung in den Kommunen des Landkreises getroffen, wie die Erhebung der Beiträge vollzogen wird. Die endgültige Abrechnung wird dann mit dem Beitragseinzug frühestens im April erfolgen.
2. Offenhaltung der Kitaeinrichtung
Im Entwurf sieht die Eindämmungsverordnung vor, dass ab einer mehrtägigen Inzidenzzahl von mehr als 300 die Landkreise über die Einführung der Notbetreuung in den Kindereinrichtungen zu entscheiden haben. Keiner kann derzeit einschätzen, wann und ob dieser Fall eintreten wird. Um auf diesen Fall vorbereitet zu sein, werden die Gemeinden ab sofort mit der Ermittlung der Notbetreuungsberechtigten im Ernstfall beginnen. Hierzu werden auf den bekannten Wegen (Homepage der Stadt, Kitaeinrichtungen) Notbetreuungsanträge für die Eltern zur Verfügung gestellt.
Die Bürgermeister und Amtsdirektoren bitten die anspruchsberechtigten Eltern, diese Anträge umgehend in den Verwaltungen einzureichen, die Arbeit der Verwaltungen zu unterstützen und die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen.
Antragsformular zur Kita-Notbetreuung
Quelle: Städte- und Gemeindebund Brandenburg / Kreisarbeitsgemeinschaft Potsdam Mittelmark