Am 8. Mai 2020 erschien die neue Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg. Weitere Lockerungen in der Corona-Krise sollen uns nun wieder ein Stückchen weiter in Richtung Normalität bringen. Was diese Lockerungen bedeuten, haben wir für Sie zusammengestellt:
Ab 9. Mai 2020
- Alle Geschäfte, unabhängig von der Ladengröße, können wieder öffnen, natürlich unter strengen Auflagen
- Spielplätze dürfen wieder genutzt werden
- Angehörige zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen
- Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen können Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass
• der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden und
• soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird. Alle Familienangehörigen und Freunde sollten ihren Besuch telefonisch frühzeitig mit den Einrichtungen genau abstimmen.
Ab 11. Mai 2020
- Dienstleister im Bereich Fußpflege und Kosmetik sowie Nagelstudios dürfen wieder öffnen
Ab 15. Mai 2020
- Restaurants, Cafés und Kneipen können bei Einhaltung der Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten öffnen, Büffets sind nicht möglich
- Dauer- und Mobilcamping ist wieder möglich, wenn die Camper ein eigenes Sanitärsystem haben
- Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe ist erlaubt– möglichst ohne Kontakt. Dies bedeutet, dass auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien wieder kontaktlos trainiert werden kann. Demnach kann beispielsweise auf dem Vereinsgelände wieder Individualsport im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln trainiert werden.
Ab 25. Mai 2020
- Hotels und Anbieter von Ferienwohnungen dürfen wieder vermieten
Für Teltow heißt das nun konkret:
Alle städtischen Spielplätze sind seit 9. Mai 2020 wieder geöffnet.
Im Standesamt Teltow ist die Eheschließung in Anwesenheit von Gästen wieder möglich. Neben dem Brautpaar können 12 weitere Personen zur Hochzeit erscheinen.
Ab 11. Mai 2020 können im Rathaus in allen Fachbereichen nach telefonischer Terminvereinbarung Termine wahrgenommen werden. Der Bürgerservice/das Einwohnermeldeamt bietet dieses Service bereits seit dem 4. Mai an, zusätzlich zur telefonischen Terminvereinbarung auch über den Online-kalender. Bitte warten Sie vor dem Eingang des Rathauses (Marktplatz 1-3). Sie werden durch den Mitarbeiter der Stadt abgeholt. Des Weiteren bitten wir Sie, die Hinweisschilder am Eingang des Rathauses zu beachten. In den Räumlichkeiten des Rathauses besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht). Zudem werden Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-DSGVO mit Ihrer Einwilligung und aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit e) EU-DSGVO zum Zwecke der Nachverfolgung der Infektionskette im Zusammenhang mit der Kontaktbeschränkung aus der aktuell gültigen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg erhoben. Ihre Daten werden 28 Tage nach dem Termin datenschutzkonform vernichtet.
Termine in der Tourist Information für den Verkauf von Souvenirs oder Kartenmaterial können telefonisch vereinbart werden. Tel. 03328/4781293. Kostenfreies Informationsmaterial ist ebenfalls erhältlich. Dieses wird allerding NUR durch den Mitarbeiter ausgehändigt. Das Verweilen sowie das Lesen in den Räumlichkeiten sind nicht gestattet.
Die Stadtbibliothek ist bereits seit dem 23. April 2020 wieder eingeschränkt geöffnet. Die Samstagsöffnungstage entfallen bis auf Weiteres. Der Zutritt ist für max. 5 Personen gleichzeitig erlaubt. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 10 Minuten. Auch hier sind die Hygieneregeln dringend einzuhalten!
Die Nutzung der öffentlichen Sportanlagen unter freiem Himmel im Breiten- und Freizeitsport ist möglich. Die Durchführung des Sport- und Trainingsbetriebs muss kontaktfrei bleiben. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, dies gilt auch für Warteschlangen. Wettkampfsport, Wettkämpfe, Zweikämpfe, Fußballspiele etc. sind nicht zulässig. Die Hygienemaßnahmen insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, müssen konsequent eingehalten werden. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Toiletten.
Die städtischen Einrichtungen wie das Bürgerhaus sowie das Philantow sowie der Stubenrauchsaal bleiben vorerst noch geschlossen. Auch der Jugendtreff Teltow (JTT) wird vorerst nicht öffnen.