Für die Durchführung der Wahlen werden Teltowerinnen und Teltower gebeten, sich aktiv in einem Wahlvorstand zu engagieren. Zu den Aufgaben eines Mitgliedes im Wahlvorstand gehört die Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler sowie die Organisation und Durchführung der Stimmabgabe und die Auswertung der abgegebenen Stimmen.
Der Einsatz der wahlhelfenden Personen erfolgt nach einer Berufung durch den Wahlleiter in einem Urnen- oder Briefwahllokal der Stadt Teltow. Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit am Wahltag wird jedem Mitglied des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld gewährt.
Die Höhe der Erfrischungsgelder gestaltet sich wie folgt:
- Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
- Wahlvorsteher/in: 70 Euro
- weitere Mitglieder im Wahlvorstand: 50 Euro
- Landtagswahl am 22.09.2024
- Wahlvorsteher/in: 40 Euro
- weitere Mitglieder im Wahlvorstand: 30 Euro
Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte beim
Wahlleiter, Stefan Krause, per E-Mail unter wahlleitung@teltow.de.