Teltower Rathaus beginnt am 4. Mai mit schrittweiser Öffnung

Das Teltower Rathaus wird schrittweise wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Den Anfang machen ab Montag, dem 4. Mai 2020, der Bürgerservice und das Einwohnermeldeamt. Ab 11. Mai sollen dann die anderen Fachbereiche folgen.

Die Öffnung erfolgt in enger Absprache zwischen den Bürgermeistern Thomas Schmidt (Teltow), Michael Grubert (Kleinmachnow) und Bernd Albers (Stahnsdorf), die sich in der vergangenen Woche auf einen gemeinsamen Fahrplan für die Region geeinigt haben. Das gemeinsame Vorgehen schließt individuelle Lösungen für die Rathäuser, je nach den einzelnen personellen und räumlichen Voraussetzungen, nicht aus.

Auch mit den übrigen Bürgermeistern des Landkreises Potsdam-Mittelmark gibt es eine grundsätzliche Einigung darüber, dass die Rathäuser ab dem 11. Mai für die Bürger wieder alle Leistungen anbieten sollen. Allerdings bedeutet dies keine generelle „Öffnung“ der Häuser, vielmehr bleibt eine vorherige Terminvergabe Voraussetzung für das Betreten der jeweiligen Verwaltungssitze.

„Um unseren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, mussten wir den Service der Verwaltung in den vergangenen Wochen drastisch einschränken“, so Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt. So seien Besucher nur in dringenden Angelegenheiten und nur nach telefonischer Terminvergabe im Rathaus empfangen worden. Nach sechs Wochen sei es nun an der Zeit, den Rückstau an Vorgängen und Bürgeranliegen insbesondere im Einwohnermeldeamt abzubauen, so Schmidt weiter. „Dabei ist es wichtig, dass wir die gebotenen Hygieneregeln strikt einhalten.“

Konkret wird es in Teltow ab dem 4. Mai nun wieder möglich sein, alle Leistungen des Einwohnermeldeamtes in Anspruch zu nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen dafür allerdings einen Termin und werden individuell an der Rathaustür von einem Mitarbeiter der Verwaltung abgeholt. Der freie Zutritt zum Teltower Rathaus ist weiterhin nicht möglich. Der Zugang erfolgt nur über den Haupteingang am Marktplatz. Dort wird auch über die Zutrittsregeln informiert. Bildet sich eine Schlange, so müssen die Wartenden unbedingt den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter, besser 2 Meter, zueinander einhalten. Besucher mit Handicap werden nach vorheriger Absprache auch am Fahrstuhl in der Neuen Straße abgeholt. Das Rathaus betreten darf nur die Person, die zur Vorgangsbearbeitung notwendig ist – eine Begleitung ist also nicht möglich.

Um einen Termin zu erhalten, sollten Bürgerinnen und Bürger vorzugsweise die „Online-Terminvergabe“ nutzen. Der Kalender ist hier zu finden.

Alternativ bleibt es auch möglich, einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Dafür stehen nach wie vor die Hotlines 03328-4781-0 bzw. -291 zur Verfügung. Per E-Mail ist die Verwaltung zentral unter
stadt-teltow@teltow.de zu erreichen.

Für jeden Besucher des Rathauses gilt ab sofort eine „Maskenpflicht“, das heißt, Mund und Nase müssen in geeigneter Weise bedeckt sein. Diese Pflicht gilt bei Kundenkontakt auch für die Mitarbeiter des Teltower Rathauses.

Wichtig ist, dass der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen mitbringt, ansonsten verfällt der Termin. Welche Papiere notwendig sind, ist unter anderem hier zu finden.

Biometrische Lichtbilder müssen selbst mitgebracht werden, weil der Fotoautomat im Rathaus aus hygienischen Gründen leider nicht zur Verfügung stehen wird.

Nach den Lockerungen im Bürgerservice/Einwohnermeldeamt werden alle anderen Fachbereiche der Teltower Stadtverwaltung dann ab dem 11. Mai wieder den direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, die ein konkretes Anliegen haben oder persönliche Vorsprache wünschen. Analog zu den ersten Lockerungen ab 4. Mai wird der Besuch aber weiterhin nur nach vorheriger Terminvergabe möglich sein.

„Wir werden je nach den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie unser Konzept zur schrittweisen Öffnung des Rathauses immer wieder anpassen“, so Bürgermeister Thomas Schmidt. „Die Verwaltung ist arbeitsfähig und setzt alles daran, unter den gegebenen Voraussetzungen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten.“ Oberstes Ziel bleibe es aber, Ansteckungsgefahren für Rathausbesucher und Mitarbeiter der Stadtverwaltung weiterhin zu minimieren.

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