Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist am 17.04.2021 die 7-Tage Inzidenz mit 129,8 festgestellt worden, somit überschritt dieser Wert an drei aufeinander folgenden Tagen - nämlich am 15.04., 16.04. und am 17.04. - den Wert 100 (Angabe LAVG Brandenburg, www.kkm.brandenburg.de). Aufgrund § 26 Abs. 2 der 7. Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) des Landes Brandenburg gilt im Landkreis Potsdam-Mittelmark folgende Regelung ab dem Tag nach der Bekanntgabe, Montag, dem 19. April 2021 für mindestens 14 Tage als bekanntgegeben.
Konkret bedeutet das zusammengefasst im Kreis Potsdam-Mittelmark:
- Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
- Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen ist der Einzelhandel des täglichen Bedarfs
- Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
- Kindersport in Gruppen ist vollständig untersagt.
- Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Nicht betroffen von der Rücknahme sind körpernahe Dienstleistungen.
Hier finden Sie die Öffentliche Bekanntgabe - Information des Landkreises zur Regelung vom 18.04.2021
Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark