Einmalzahlung und Sofortzuschlag vom Jobcenter ab Juli 2022

Kundinnen und Kunden der Jobcenter, die im Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Um diese Leistung vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie keinen Antrag stellen. Die Gewährung erfolgt automatisch.

Voraussetzung ist, dass es sich hierbei entweder um volljährige Alleinstehende und Alleinerziehende oder um volljährige Partner handelt.

Auf diese Weise soll die finanzielle Mehrbelastung durch gestiegene Lebenshaltungskosten zumindest zum Teil ausgeglichen werden.

Für Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Diese Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch und bedarf keinem gesonderten Antrag, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen.
  • Das Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Das Jobcenter MAIA wird die Einmalzahlung und den Sofortzuschlag ab 4. Juli (27. Kalenderwoche) anweisen.

Haben Sie Rückfragen zur Einmalzahlung oder zum Sofortzuschlag?
Dann melden Sie sich gern per E-Mail über  Jobcenter-MAIA@potsdam-mittelmark.de oder telefonisch unter der Nummer 033841 91-800.

Zu den Informationen des Jobcenters gelangen Sie HIER

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

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