Babyboom in Wald und Wiesen

Im März begann die sogenannte Brut- und Setzzeit, also die Zeit von April bis Mitte Juli, in der die wildlebenden Vögel brüten und das sogenannte Haarwild Junge bekommt.

Inzwischen sind bereits viele Tierkinder geboren. Vor allem Hundebesitzer stehen in dieser Zeit in der Pflicht, denn stöbernde und jagende Hunde können viel Schaden anrichten. Hochträchtige Rehe, Rehkitze, junge Hasen, Frischlinge oder Vogelküken sind bei Weitem nicht schnell genug, um flüchten zu können. Gebiete, in denen sich Rehe befinden, z.B. die Wiesen und Wälder in Ruhlsdorf, die Hollandwiesen, die Buschwiesen oder die Staedtlersiedlung, sollten in dieser Zeit am besten gemieden werden. In den Wäldern sind Hunde sogar generell an der Leine zu führen, wie es im Waldgesetz des Landes Brandenburg geschrieben steht. Sind sie dies nicht, begeht der Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit.

In den frühen Morgenstunden am 3. Juni 2023 wurden die Buschwiesen und die Hollandwiesen mit Hilfe einer Wärmebilddrohne auf im hohen Gras versteckte Rehkitze abgesucht. Nach fünfstündiger Suche konnten drei „Bambis“ gesichert werden, darunter ein wenig Tage altes Rehkitz sowie ein etwa vier Wochen altes Zwillingspärchen, das aber selbstständig weggelaufen ist. Somit konnte  die landschaftliche Bewirtschaftung reibungslos und ohne verletzte Wildtiere beginnen. Nach Ende der Mäharbeiten wurde das in einer Kiste gesicherte Rehkitz wieder freigelassen. Da Muttertier und Kitz sich gegenseitig rufen, besteht auch keine Gefahr, dass sie sich nicht wieder finden. Ein ebenfalls auf den Wiesen gefundenes Fasanengelege wurde für die Mäharbeiten mit einem Korb abgedeckt, um ein sicheres Umfahren des Nitzplatzes zu gewährleisten.

Allen ehrenamtlichen Tierschützern gilt unser ganz besonderer Dank für diese großartige Aktion.

Hinweis: Sollten Sie ein mal verletztes Wildtier finden, können Sie sich gern telefonisch beim Teltower Stadtjäger Torsten Kroll unter 0170/33 85 434 melden.

Auch Spaziergänger ohne Hund sowie Radfahrer und Reiter sind in der Pflicht, die freie Landschaft zu schützen. Das Betreten von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist nur auf dafür vorgesehenen Wegen und Straßen zulässig. Das gilt somit auch für die Wiesen und Felder im grünen Ruhlsdorf. Zum Ärger der dortigen Landwirte wird immer wieder beobachtet, dass die Ackerflächen querfeldein betreten werden. Hier handelt es sich um keine öffentlichen Flächen, sondern um Privateigentum. Wer also außerhalb geeigneter Wege unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein hohes Bußgeld sowie Schadensersatzansprüche von Landwirten.

Auf den Äckern hat die Aussaat und Keimung bereits begonnen und die Flächen müssen bis zur Erntezeit geschützt werden. Wer einen entspannten Spaziergang machen möchte, ist dazu angehalten, die Wege und Straßen nicht zu verlassen.

Fotos: Daniel Brose

Suchen & Finden
Suchen:
Kontakt Öffnungszeiten News RSS Feed
Schriftgrösse + -
Kontrast