Aktivierung der Online-Ausweisfunktion nun auch von zu Hause möglich

Viele Aktivitäten und Geschäfte des täglichen Lebens finden im Internet statt. Das ist praktisch und bequem. Allerdings sollten Sie Ihre persönlichen Daten im Internet wirksam vor Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch schützen. Diesen Schutz bietet Ihnen die Online-Ausweisfunktion.

Seit dem 28. März 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des BMI für die Bürgerinnen und Bürger bereit. Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren.

Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetz- und/oder Aktivierungsbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg per Postident-Zustellung an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Da eID-Karten stets mit eingeschaltetem Online-Ausweis ausgegeben werden, gibt es den Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis.

Die Möglichkeit, den Online-Ausweis im Bürgerservice aktivieren oder im Bürgerservice eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.

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