Seit dem 28. März 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des BMI für die Bürgerinnen und Bürger bereit. Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren.
Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetz- und/oder Aktivierungsbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg per Postident-Zustellung an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Da eID-Karten stets mit eingeschaltetem Online-Ausweis ausgegeben werden, gibt es den Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis.
Die Möglichkeit, den Online-Ausweis im Bürgerservice aktivieren oder im Bürgerservice eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.