Touristische Reisen und sportliche Aktivitäten sind nur innerhalb eines Radius von 15 Kilometern vom Wohnort erlaubt. Wichtig: Der 15-Kilometer-Radius wird nicht von der Stadt oder Gemeinde gerechnet, sondern von der Kreisgrenze!
Dazu hat der zuständige Landesbetrieb eine interaktive Karte bereitgestellt. Auf dem Kartennavigator Brandenburgviewer kann im Internet jeder Bürger sehen, wie weit der Bewegungsradius aus dem betroffenen Landkreis oder der kreisfreien Stadt reicht. Dafür muss im Menü der Kartenebenen der Punkt „Corona: 15-Kilometer-Grenze“ angeklickt werden. Dort wird für jeden Landkreis und kreisfreie Stadt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz sowie der erlaubte Bewegungsradius angezeigt.
Was sind triftiger Gründe, um den eingeschränkten Bewegungsradius zu verlassen?
Die Fahrt zum Arbeitsplatz, Arztbesuche oder der Besuch von Verwandten und Partner/innen sind triftige Gründe, aus denen man weiter als 15 Kilometer fahren darf.
Dürfen Außenstehende in Hotspot-Regionen einreisen?
Es gibt kein Einreiseverbot in Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die eine 7-TagesInzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen haben. Aber es gibt den dringenden Appell an alle, auf Besuche oder touristische Tagesausflüge in solchen Corona-Hotspots zu verzichten. Für alle gilt jetzt: Bitte bleiben Sie, wenn immer möglich, zu Hause.
Darf man Verwandte und Freunde, die in Corona-Hotspots leben, besuchen?
Grundsätzlich ja. Aber aktuell gilt in ganz Brandenburg: Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten). Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.
Es ist momentan besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden.