Es ist mir persönlich wichtig, meinen Mitmenschen immer auf Augenhöhe zu begegnen und ihnen mit Respekt gegenüber zu treten – ganz unabhängig von Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder sozialem Status.

Dass dieses leider immer noch nicht selbstverständlich ist, gibt mir umso mehr die Motivation, meinen Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten und die Beschäftigten der Stadtverwaltung als auch die in Teltow lebenden Menschen mit vollem Einsatz zur Seite zu stehen.

Als Gleichstellungsbeauftragte unterstütze ich die Gleichstellungspolitik der Stadt Teltow und setze mich für den Abbau von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten ein. Gerne berate und vermittle ich zu gleichstellungs- und frauenrelevanten Fragen und den Fachstellen und organisiere entsprechende Veranstaltungen. Kontaktieren Sie mich gerne.

Aufgaben und Rechtsgrundlagen

Die Gleichstellung der Geschlechter ist nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Aufgabe des Staates und damit auch Aufgabe der kommunalen Verwaltungen (Grundgesetz der BRD (Artikel 3, Absatz 2)

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Land Brandenburg erfüllen ihre Aufgabe auf zwei Ebenen. Intern werden ihre Aufgabe vorrangig durch das Landesgleichstellungsgesetzt bestimmt. Die Hauptsatzung der Stadt Teltow (§5) regelt darüber hinaus Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten.

Was bedeutet das für mich als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Teltow:

Intern bin ich beteiligt an der Personalauswahl- und -entwicklung, sowie Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung und Konzept- und Strategieentwicklungen und stehe selbstverständlich dem gesamten Team der Verwaltung in gleichstellungsrelevanten Themen zur Verfügung und setze mich für ihre Rechte ein.

Extern wirke ich auf der Grundlage des §18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in die Kommune hinein, ich nehme Einfluss auf die kommunalpolitische Entwicklung und die Willensbildung der politischen Gremien. Ich unterstütze und nehme Stellung zu gleichstellungsrelevanten Aspekten in der Kommune. In der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiere ich für gleichstellungspolitische Themen und habe ein breites Netzwerk auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene.

Besonders erwähnen möchte ich:

Was machen Gleichstellungsbeauftragte? 

Beratungsstellen / Hilfetelefone

  • Polizei: 110
     
  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
    (365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, Beratung in 18 Sprachen, barrierefrei, Online-Beratung in Gebärdensprache)

    08000 116 016 oder   www.hilfetelefon.de
    Beratung an alle Frauen, die von Gewalt betroffenen oder bedroht sind – ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart liegt. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Das können Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Menschen aus der Nachbarschaft sein, die Frauen helfen wollen, die Opfer von Gewalt geworden sind und Hinweise zum Umgang mit Gewaltbetroffenen benötigen. Das Angebot richtet sich auch an Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen.
    Weiterführende Informationsbroschüren für Frauen und gegen Gewalt finden Sie in mehreren Sprachen hier:
    Infoflyer für Betroffene und Bezugspersonen - bff Frauen gegen Gewalt e.V. (frauen-gegen-gewalt.de)
     
  • Autonomes Frauenzentrum Potsdam e.V.
     0331 / 97 46 95 oder  www.frauenzentrum-potsdam.de

    Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vergewaltigung, Stalking, psychische Gewalt, Mobbing, Diskriminerung, Konflikten und Krisen: in der Familie, durch Trennung und/oder Verlust, im Beruf/durch Arbeitslosigkeit, durch körperliche und/oder psychische Erkrankung, durch Coming Out.
     
  • Vergewaltigt – was nun?
    Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung www.opferhilfe-brandenburg.de
     
  • Hilfetelefon „Schwangere in Not“
     0800 40 40 020 (jederzeit besetzt, anonym und sicher) oder Online-Beratung
     
  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Männer" 0800 123 99 00
     
  • Opferhilfe Brandenburg e.V. www.opferhilfe-brandenburg.de
    Fachberatungsstelle / Traumaambulanz für Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten
     
  • Opfertelefon – WEISSER RING e.V116 006
     
  • Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg (Täterarbeit)
     0331 281 281 27 oder brandenburg@bzfg.de
     www.fachstelle-gewaltprävention-brandenburg.de
    Sprechzeiten: Mo und Di von 10-15 Uhr, Mi und Do von 11-16 Uhr
    Um erneute Gewaltausübung zu verhindern, bietet die Fachstelle gewaltausübenden Personen ein Trainingsprogramm an, um zukünftig Konflikte in der Partnerschaft gewaltfrei zu lösen. Das Angebot umfasst drei Vorgespräche, 25 wöchentliche Gruppensitzungen à zwei Stunden.
    Weitere Informationen finden Sie neben der o. g. Webseite auch in der Broschüre: https://bzfg.de/wp-content/uploads/2022/05/Flyer_Fachstelle.pdf
     
  • Hilfetelefon "Nummer gegen Kummer": 0800 116 111
    Telefonberatung für Kinder und Jugendliche, die Sorgen und Probleme haben
     
  • Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch für Mädchen und Jungen, Jugendliche und Erwachsene“
    0800 22 55 530 (Mo, Mi, Fr. 9:00 – 14:00 Uhr, Di & Do 15.00 – 20.00 Uhr) oder https://www.hilfe-telefon-missbrauch.online/
     
  • Elterntelefon „Beratung bei Sorgen um ihr Kind“ :    0800 11 10 55

Wiedereinstieg, Alleinerziehende und Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege

 Alleinerziehenden-Verband

  Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit

 Perspektive Wiedereinstieg

 Familienbewusste Arbeitszeiten

 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

 Wiedereinstiegsrechner 

  Geschlechtergerechte Sprache

Allgemeine Links

  Landesgleichstellungsbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Brandenburg

  Frauenpolitischer Rat

 Verband der Unternehmerinnen

 Business and Professional Women e.V.

 Terre des Femmes

 MädchenZukunftsWerkstatt e. V.

 Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchenarbeit im Land Brandenburg.de

 Geschlechtsspezifische Bildungs-, Sozial- und Beratungsarbeit

 Beratung zu Sozial- und Familienrecht, Familienplanung, Schwangerschaftskonfliktberatung u. a.

 Bundesstiftung Mutter und Kind

 Lohnungleichheit

Nachrichten und Termine

 

 

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November

Jede dritte Frau weltweit erfährt mindestens einmal in ihrem Leben Formen physischer und/oder sexualisierter Gewalt, jede vierte Frau erfährt diese Gewalt durch einen aktuellen oder einen früheren Partner. Jeden Tag versucht ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag stirbt in Deutschland eine Frau aufgrund ihres Geschlechtes (Femizid) und durch männliche Gewaltexzesse. Diese geschlechtsbezogene Gewalt wird oftmals verharmlost und als Beziehungstragödie, Verbrechen aus Leidenschaft oder Ehrenmord beschrieben, immer noch wird behauptet, Frauen provozieren sexualisierte Gewalt aufgrund ihres Verhaltens – die Verantwortung liegt aber einzig bei den Tätern. Weitere Formen der Gewalt sind Menschenhandel, digitale Gewalt, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der „Ehre“.

Der gefährlichste Ort für Frauen ist der eigene Haushalt! Häusliche bzw. partnerschaftliche Gewalt ist die weltweit verbreitetste Form der geschlechterspezifischen Gewalt. In mehr als jedem dritten Land ist der rechtliche Schutz unzureichend, mehr als 1 Milliarde Frauen sind gesetzlich nicht vor häuslicher Gewalt geschützt, in vielen Ländern wird diese Gewalt staatsseitig gar als institutionalisierte Gewalt ausgeführt und den Frauen das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt.

Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (kurz: Istanbul Konvention) in Deutschland in Kraft und ist somit geltendes Bundesrecht in Deutschland. Die 81 Artikel der Istanbul Konvention verpflichten die Vertragsstaaten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Sicherung des Rechtes auf ein gewaltfreies Leben.

Auch wenn auf dieses Thema vermehrt aufmerksam gemacht wird und Deutschland auf langjährige Erfahrungen in der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zurückblicken kann, fehlt es immer noch an Strukturen, um die Betroffenen zu versorgen und zu schützen. Es gibt nach wie vor zu wenig Frauenhausplätze, es fehlt an Zeit, Geld und Personal, das gilt sowohl für die Opfer- als auch die Täterarbeit. Obwohl Artikel 10 der Istanbul Konvention dazu verpflichtet, gibt es 4 Jahre nach der Ratifizierung immer noch keine nationale Koordinierungsstelle, die für die Umsetzung und Einhaltung der Istanbul Konvention sorgt und das Leben von Frauen und LGBTIQ* schützt.

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, der jährlich am 25. November stattfindet, macht auf dieses gesellschaftliche Problem aufmerksam. Die persönlichen Folgen der häuslichen bzw. partnerschaftlichen Gewalt reichen von Schuld- und Versagensgefühlen des Opfers, über den Verlust des Selbstwertgefühls bis hin zu Angstzuständen und psychischen Erkrankungen.

Für Betroffene gibt es das bundesweit geschaltete Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", das unter der Telefonnummer 08000 116 016 oder  unter www.hilfetelefon.de, erreichbar ist.
(365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, Beratung in 18 Sprachen, barrierefrei, Online-Beratung in Gebärdensprache)

Das Beratungsangebot richtet sich an alle Frauen, die von Gewalt betroffenen oder bedroht sind – ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart liegt. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Das können Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Menschen aus der Nachbarschaft sein, die Frauen helfen wollen, die Opfer von Gewalt geworden sind und Hinweise zum Umgang mit Gewaltbetroffenen benötigen. Das Angebot richtet sich auch an Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen.

Umfassende Informationsmöglichkeiten bietet die Opferschutzplattform online unter  www.hilfe-info.de. Die Plattform gibt Informationen zu allen opferrechtlichen Belangen nach einer Straftat.

Weitere Beratungsstellen und Hilfetelefone (z.B. Gewalt gegen Männer, schwanger in Not, Weisser Ring, Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg (Täterarbeit), Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) finden Sie hier auf der Internetseite der Stadt Teltow.

Zusätzlich liegen Informationsmaterial und Kontakte zu Beratungsstellen/Hilfetelefone im Alten Rathaus vor dem Einwohnermeldeamt aus.

Schauen Sie nicht weg, Betroffene kommen aus allen sozialen/gesellschaftlichen Schichten. Es kann jede/n treffen bzw. uns allen begegnen.

Informationsmaterial:
BMFSFJ Vertrauliche Geburt
Wie kann ich Betroffenen helfen
Info Hilfetelefone 2022
Hilfe bei Gewalt

 


 

Bürger*innen-Umfrage: Sicher in Teltow

Wie sicher fühlen Sie sich in Teltow? Gibt es Orte, die Sie meiden oder an denen Sie sich unwohl fühlen? Die Ursachen für Angst- oder Unsicherheitsgefühle können mannigfaltig sein (bauliche Faktoren, unübersichtliche oder schlecht ausgeleuchtete Wege, ungepflegte Orte u.v.m.). Jeder Mensch bewertet sie subjektiv nach eigenen Empfindungen und Gefühlen. Orte werden von einigen Menschen gemieden, andere wiederum fühlen sich dort wohl und haben kein ungutes Gefühl, sich in diesen Räumen zu bewegen.

Die Stadt Teltow ludt daher zu einer Umfrage ein, mit dem Ziel, öffentliche „Angsträume“ zu identifizieren und diese nach Möglichkeit aufzulösen. 

Die Umfrage war zeitlich begrenzt und endete am 31. August 2022 . Derzeit befinden wir uns in der Auswertung. Sobald diese beendet ist, finden Sie die Ergebnisse der Umfrage hier.

VIELEN DANK für Ihre Meinung und Ihr Engagement!

Ihre Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Teltow
Janin Färber

Gleichstellungspolitische Themen und Informationen

Netzwerke

Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Geschäftsstelle
Weydingerstraße 14-16
10178 Berlin
  030 - 240 09 812
  030 - 240 09 813
  bag@frauenbeauftragte.de
  www.frauenbeauftragte.de

Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 13
14467 Potsdam
 landesgleichstellungsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de
 https://msgiv.brandenburg.de

Gleichstellungsbeauftragte,
Leiterin des Büros für Chancengleichheit, Vielfalt und Senioren

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Niemöller Str. 1
14806 Bad Belzig
  033841 91 321
  0338341 91 185
  mariana.siggel@potsdam-mittelmark.de
  www.potsdam-mittelmark.de

Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
  0331 280 35 81
 kontakt@frauenpolitischer-rat.de

Publikationen

Wird regelmäßig ergänzt…

Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg

Zur Sicherung der Chancengleichheit für Frauen und Männer hat die Landesregierung am 9. März 2021 das „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 – 2025 (GPR III) " verabschiedet. Das Programm versteht sich in erster Linie als Selbstbindung der Landesregierung. https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gleichstellungspolitisches-Rahmenprogramm-Brandenburg-2020-2025.pdf

Weitere Informationen finden Sie hier.
Gleichstellung | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (brandenburg.de)

Leitbild „Gleiche Chancen für Frauen und Männer“ (*…und Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten)“

Leitbild der Landesregierung Brandenburg „Gleiche Chancen für Frauen und Männer“ | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

7. Landesgleichstellungsbericht (Potsdam-Mittelmark)

7. Landesgleichstellungsbericht | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (brandenburg.de)

Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung) (dritter-gleichstellungsbericht.de) wurde am 9. Juni 2021 vom Kabinett beschlossen.
Der Bericht setzt sich aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission, der Stellungnahme der Bundesregierung und einer Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts zusammen. Der Bundestag wird sich in der kommenden Legislaturperiode mit dem Bericht befassen.

Studie „FRAUEN MACHT BRANDENBURG“

FRAUEN MACHT BRANDENBURG (fes.de)

Das 2019 vom Brandenburger Landtag beschlossene Paritätsgesetz wurde vom Landesverfassungsgericht mit der Begründung, es beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidat*innen und damit die Teilnahme an Wahlen, gekippt. Das Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung in Brandenburg hat eine aktuelle Studie veröffentlicht, die sowohl eine detaillierte Bestandsaufnahme politischer Teilhabe von Frauen abbildet, als auch konkrete Barrieren für den Zugang von Frauen in die Politik identifiziert und entsprechende Handlungsempfehlungen ableitet. Der Blick richtet sich dabei insbesondere auf die kommunalpolitische Ebene.

Lagedarstellung : Häusliche Gewalt im Land Brandenburg 2020
(Polizeipräsidium Land Brandenburg, Landeskriminalamt)

Lagebild HG 2020_Endfassung.pdf

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