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"Bauturbo"

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Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sogenannter „Bauturbo“) 

Am 30. Oktober 2025 trat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft. Der sogenannte Bauturbo sieht umfangreiche Änderungen, Neuregelungen und Verfahrenserleichterungen des Baugesetzbuches (BauGB) für Wohnungsbauvorhaben sowie die Einführung des neuen kommunalen Zustimmungsverfahren gemäß § 36a BauGB vor. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, die Anwendung dieser Neuregelugen und das Zustimmungsverfahren – ähnlich einem städtebaulichen Vertrag – an Bedingungen zu knüpfen. 

 

Zum einheitlichen Umgang mit den Neuregelungen, dem Zustimmungsverfahren und den Anwendungsvoraussetzungen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow am 04.03.2026 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Die Unterlagen zum Grundsatzbeschluss können 1 HIER heruntergeladen werden:  

 

Sofern Sie eine Anwendung des Bauturbos für Ihr Wohnungsbauvorhaben vorsehen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld zunächst an das zuständige Sachgebiet für Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Teltow zur weiteren Abstimmung zu wenden. Das Sachgebiet erreichen Sie unter 1  sowie zu den regulären Öffnungs- und Sprechzeiten der Verwaltung (Dienstag 9 - 12 Uhr und 13.30 - 18 Uhr, Donnerstag 9 - 12 Uhr).