Im Jahr 2025 ereigneten sich am Kreisverkehr Oderstraße / Warthestraße 13 Verkehrsunfälle. Um weitere Unfälle an Kreisverkehren zu verhindern, informiert die Teltower Verkehrsbehörde Bürgerinnen und Bürger über das richtige Fahren im Kreisverkehr.
Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oft auch geübte Autofahrer. Wann muss man blinken, wer hat Vorfahrt, wie verhält man sich im mehrspurigen Kreisverkehr?
Das sind die Regeln:
Klassischer Kreisverkehr: Geblinkt wird nur beim Ausfahren
Wann Radfahrer und Fußgänger Vorfahrt bzw. Vorrang haben
Für jeden Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Parken oder Anhalten ist verboten – es sei denn, der Verkehr stockt. Die Mittelinsel darf nicht überfahren werden, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Ausnahme: besonders lange Fahrzeuge.
Der klassische Kreisverkehr
Er kommt am häufigsten vor und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet. Deshalb gilt: Die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt. Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.
Fußgänger und Radfahrer: Wer darf zuerst?
Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist.
Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt.
Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.
Quelle: ADAC
Bild zur Meldung: ©Pixabay