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Hinweise über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien anlässlich der Fußball-WM der Männer 2026

Teltow, den 10.​06.​2026

Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei „Public-Viewing“-Veranstaltungen“ erlassen. Mit der Verordnung soll es wie schon bei ähnlichen Fußballevents ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen.
 

Anders als bei früheren Turnieren ist der Anteil der Spiele, die in der Nachtzeit stattfinden, besonders hoch. Als Nachtzeit gilt in Deutschland der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr Ortszeit. Die vier häufigsten Anstoßzeiten sind 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele).


Die insgesamt drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen um 19 Uhr und zwei Spiele um 22 Uhr. Finale, Halbfinale und Spiel um Platz 3 beginnen um 21 beziehungsweise 23 Uhr. Während der Turnierdauer von 39 Tagen wird es insgesamt 104 Spiele geben und fünf spielfreie Tage.
Dadurch können die geltenden Lärmschutzanforderungen für die Zeit nach 22 Uhr nicht eingehalten werden.
Neben den öffentlichen „Public-Viewing“-Veranstaltungen im Freien, bei denen Spiele der Fußball-WM 2026 übertragen werden, findet die Bundesverordnung unter anderem auch Anwendung bei der Genehmigung von „Public-Viewing“-Veranstaltungen in Freiluftgaststätten. Darunter fallen nicht nur Biergärten, sondern auch Gaststätten mit Außenbewirtschaftung.
Fußballübertragungen innerhalb der Gaststätten und private Veranstaltungen, z. B. auf Terrasse, Balkon oder im Garten, fallen nicht unter die Verordnung. Hier gelten das Ordnungsrecht und die Pflicht zur Einhaltung der Ruhezeiten.


Der Veranstalter (bei Gaststätten der Betreiber) stellt rechtzeitig bevor das erste Fußballspiel „live“ übertragen werden soll einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Teltow, Sachgebiet Ordnungsamt, Marktplatz 1-3, 14513 Teltow.
Die Antragsstellung kann per E-Mail (stadt-teltow@teltow.de) oder papiergebunden erfolgen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Spiele übertragen werden sollen.
Für den Antrag ist das vorgesehene Formular zu verwenden. Dem Antrag ist ein Lageplan oder ein Foto der vorgesehenen Freifläche mit der Größenangabe beizufügen.
Bei der Zulassung von Veranstaltungen ist das Ruhebedürfnis der Nachbarn gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Durchführung der „Public-Viewing“-Veranstaltung abzuwägen. Ein erhöhtes Ruhebedürfnis ist insbesondere dann gegeben, wenn der folgende Tag ein Werktag ist.
 

Bei den Spielen ab dem Halbfinale und bei Spielen in den Vorrunden mit deutscher Beteiligung kann ein hohes öffentliches Interesse in der Regel angenommen werden. Dies unter der Maßgabe, dass später als 23 Uhr beginnende Spiele nicht seitens der Stadt Teltow im Rahmen eines Public Viewing genehmigt werden.
Bei einem Spielende nach 23 Uhr ist auf eine Übertragung der nachfolgenden Interviews und Fachkommentare im Interesse des Ruhebedürfnisses der Anwohner zu verzichten.

 

Weitere Informationen rund um die Verordnung anlässlich der Fußball-WM 2026 sind dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu entnehmen, siehe hierzu:


https://www.bundesumweltministerium.de/faqs/public-viewing-verordnung

 

  1. Die Genehmigung einer „Public-Viewing“-Veranstaltungen ist nur möglich, sofern:
    Der Stand der Technik zur Lärmminimierung eingehalten ist, d.h.
    - Lautsprecher so aufgestellt werden, dass die Abstrahlrichtung von der
    Wohnbebauung abgewandt ist,
    - Ggf. sind Schallpegelbegrenzer zu verwenden oder Abschirmungen zu
    errichten.

  2. Das Rahmenprogramm geräuscharm gehalten wird (keine Musik nach der
    Veranstaltung oder in den Spielpausen).

  3. Keine Gasfanfaren, Vuvuzelas, Trommeln oder andere geräuschverursachenden
    Fanartikel benutzt werden.

  4. Nach Ende der Übertragung sind Lärmbelästigungen durch Abbau- und Aufräumarbeiten zu vermeiden. Lärmintensive Arbeiten sind auf den nächsten Tag zu verschieben. Auf eine achtstündige Nachtruhe der Anwohner ist zu achten.

An Tagen, für welche keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist der Beginn der Nachtzeit um 22 Uhr zu beachten und die gültigen Immissionsrichtwerte einzuhalten.


Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Anträge richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail mit Ihrer Unterschrift an:
 

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oder per Post an die Hausadresse:


Stadtverwaltung Teltow
Sachgebiet Ordnungsamt
Marktplatz 1-3
14513 Teltow


Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne.
 

Ansprechpartner:
Herr J.-K. Schmidt
Tel: 03328-4781-230
E-Mail:
 

Frau Herber
Tel: 03328-4781-232
E-Mail:

 

Bild zur Meldung: ©Pixabay