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Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht in der Katzbachstraße

Teltow, den 19.​02.​2026

In Teltow wird auch weiterhin Radfahrenden künftig öfter die Nutzung der Fahrbahn ermöglicht. In den vergangenen Jahren ist die Verpflichtung, bestimmte Radwege zu benutzen, an mehreren Stellen schrittweise entfallen; die dazugehörigen blauen Verkehrszeichen mit weißem Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 und 241 StVO) wurden entsprechend entfernt - so jüngst in der Katzbachstraße. Dadurch können Radfahrende selbst entscheiden, ob sie die Straße oder den Radweg nutzen wollen. Der jeweilige Radweg bleibt gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 StVO weiterhin bestehen; seine Nutzung ist jedoch freiwillig und nicht mehr verpflichtend. Eine vergleichbare Regelung besteht bereits für Tempo-30-Zonen: In diesen gibt es grundsätzlich keine Radwegbenutzungspflicht mehr (Beispiel: Heinersdorfer Weg oder Kanada-Allee).

 

Zudem trägt die Stadtverwaltung Teltow mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf geeigneten Strecken den Erkenntnissen der Verkehrsunfallforschung Rechnung. Untersuchungen zeigen, dass Radfahrende besonders häufig an Einmündungen und Grundstückszufahrten verunglücken, weil sie dort auf Radwegen von Autofahrenden übersehen werden. Auf der Fahrbahn hingegen sind sie oftmals besser wahrnehmbar und damit vielfach sicherer unterwegs. Auch wenn dies dem persönlichen Sicherheitsgefühl mancher Radfahrer widersprechen mag, sprechen die objektiven Daten eine klare Sprache: Die wenigsten Unfälle mit Radfahrern ereignen sich auf Straßen ohne separaten Radweg.

 

Am einfachsten lässt sich folgende Regel merken: Ist ein Radweg benutzungspflichtig, ist er durch ein rundes, blaues Verkehrsschild mit weißem Fahrradsymbol gekennzeichnet. Fehlt ein solches Schild, dürfen Radfahrer auch die Fahrbahn nutzen. Darauf müssen auch Kraftfahrzeugführende achten, da künftig vermehrt Radfahrer auf der Straße unterwegs sein werden – selbst dann, wenn daneben ein Radweg vorhanden ist.

 

Bild zur Meldung: Verkehrszeichen nach StvO