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Erhöhung der Personalausweisgebühren

Teltow, den 09.​02.​2026

Die neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO) ist am Samstag, 7. Februar 2026, in Kraft getreten.

 

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.

 

  • 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren (bisher 37 Euro)

  • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren (bisher 22,80 Euro)

 

Die seit dem Jahr 2002 nicht mehr angepasste Gebühr für einen von der Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis wird kostendeckend auf 32 Euro angehoben.

Zudem werden die Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses im Ausland – bei einer deut-schen Botschaft, konsularischen Vertretung oder einem Honorarkonsul – angehoben.

 

Bild zur Meldung: ©Adobe Stock