Wie das Landesamt für Umwelt informiert, kann es in der Nacht vom 2. bis zum 3. April 2026 in der Zeit von 22 bis 4 Uhr auf der Strecke 6132, km 13,9 etwa 275 m nördlich der Mahlower Str. in 14513 Teltow zu Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten kommen. Für die im Folgenden aufgeführten Tätigkeiten wird im genannten Umfang eine Ausnahme nach § 10 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) vom Verbot der Störung der Nachtruhe des § 10 Abs. 1 LImschG zugelassen:
schweiß- und schleiftechnische Aufarbeitung
Schweiß- und Schleifarbeiten
Beleuchtung der Arbeitsbereiche
Um Verständnis wird gebeten.