Bezugnehmend auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 2002) ist spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls eine Fortschreibung vorzunehmen. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Teltow wurde letztmalig im Jahr 2018 aktualisiert.
Die Stadt ist entsprechend verpflichtet, eine erneute Überprüfung / Fortschreibung durchzuführen. Gegenstand der Untersuchungen bildet das Hauptstraßennetz mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken erfolgt zentral durch das Eisenbahn-Bundesamt. Als Grundlage für den Lärmaktionsplan wurde durch das Landesamt für Umwelt eine aktuelle Lärmkartierung bereitgestellt. Deren Auswertung zeigt, dass im Umfeld der Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die gesundheitsrelevanten Prüfwerte von 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts für ca. 1.617 bzw. 1.666 Einwohner überschritten werden.
Die Zunahmen im Vergleich zum Lärmaktionsplan 2017/2018 sind auf eine veränderte Kartierungsmethodik zurückzuführen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl weiterer Einwohner der Stadt Teltow von erheblichen Belästigungen – verursacht durch den Straßenverkehrslärm – betroffen. Aufgrund der Betroffenheit ergeben sich für die Stadt Teltow die folgenden verpflichtend zu untersuchenden Straßen: Mahlower Straße, Lichterfelder Allee, Potsdamer Straße, Oderstraße, Zeppelinufer, Schönower Straße, Warthestraße, Teltower Straße und Genshagener Straße. Im Vergleich zur Bestandssituation 2018 konnte jedoch in verschiedenen Bereichen bereits eine deutliche Verringerung der Lärmbetroffenheiten erreicht werden.
Mit Inbetriebnahme der L 77n sowie der Biomalzspange haben sich die Verkehrsaufkommen in der Ruhlsdorfer Straße sowie in der Iserstraße reduziert. Im vorliegenden Lärmaktionsplan 2023/2024 wurde ausgehend von der aktuellen Bestandsituation sowie aufbauend auf dem Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplanes 2017/2018 eine Fortschreibung vorgenommen. Das Handlungskonzept beinhaltet neben Minderungsmaßnahmen für die konkret zu betrachtenden Hot-Spot-Bereiche auch wichtige Ansätze für eine integrierte Lärmminderungsstrategie. Ausgangspunkt bildet die Zielstellung der EU-Umgebungslärmrichtlinie „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern." Die konzipierten Maßnahmen sind insbesondere mittel- bis langfristig geeignet, einen wesentlichen Beitrag für den Gesundheitsschutz sowie die Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Teltow leisten zu können.
Allerdings ist für die Umsetzung der konzipierten Maßnahmen zu berücksichtigen, dass diese nicht in der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Teltow liegt. Einzelne Straßenabschnitte befinden sich nicht in kommunaler Baulast. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt hier dem jeweils zuständigen Straßen-baulastträger.
Den Abschlussbericht des Lärmaktionsplanes finden Sie HIER.