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Teilsperrung Potsdamer Straße zwischen Katzbachstraße und Neißestraße

Aufgrund einer Fahrbahndeckensanierung kommt es im Zeitraum 28. Juli bis 8. August 2025 zur Teilsperrung der Potsdamer Straße zwischen Katzbachstraße und Neißestraße. Es wird eine Umfahrung über die Oderstraße empfohlen. Die Haltestellenverlegung des ÖPNV entnehmen Sie bitte der beigefügten Karte. Das Wohngebiet "Flussviertel" kann in dieser Zeit ausschlißlich über die Elbestraße sowie die Moldaustraße befahren werden. Um Verständnis wird gebeten.

 

 

Detaillierte Informationen zur Baumaßnahme:

 

Die Stadt Teltow beabsichtigt, in der Potsdamer Straße in dem Straßenabschnitt zwischen der Moldaustraße und Elbestraße den südlich gelegenen Fahrstreifen in Fahrtrichtung Altstadt Teltow/Mahlow instand zu setzen. Dazu wird die bestehende Asphaltbefestigung im Mittel 4 cm tief abgefräst und anschließend eine neue bituminöse Asphaltdeckschicht 4 cm dick aufgebracht. Die Straßenfläche der Instandsetzung des Fahrstreifens beläuft sich auf ca. 3.300 m². 

 

Die Ausführung der Maßnahme erfolgt unter Vollsperrung der betroffenen Richtungsfahrbahn. Der Verkehr in Fahrtrichtung Mahlow wird für die Dauer der Maßnahme aufrechterhalten. Er wird temporär auf der Fahrtbahn der Gegenrichtung geführt. Der Fahrzeugverkehr in Richtung Stahnsdorf wird über die Katzbachstraße, Rheinstraße und Warthestraße umgeleitet. 

 

Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert. 

 

Die Umsetzung der Baumaßnahme wird in dem Zeitraum vom 28. Juli 2025 bis 8. August 2025 durchgeführt. Die Grundstücke an dem südlichen Fahrstreifen in dem betreffenden Straßenabschnitt sind in diesem Zeitraum nicht mehr mit dem Fahrzeug erreichbar. Die Fahrzeuge müssen in den umliegenden Straßen außerhalb des Baustellenbereiches abgestellt werden. 

 

Die Elsterstraße, Saalestraße, Spreestraße und Havelstraße werden während der Bauzeit als Sackgasse in Richtung Potsdamer Straße ausgeschildert. 

Auf allen 4 genannten Stichstraßen werden Abschnitte von ca. 20 m Länge wie folgt ausgeschildert: Parken in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr für 2 Stunden erlaubt. Die Beschränkung auf eine Parkerlaubnis durch einen Anwohner-Parkausweis wird für diesen Zeitraum aufgehoben. 

 

Die Abholung der Abfallbehälter, Biotonne, Papiertonne, und ggf. Grünabfall ist sichergestellt. 

 

Die beauftragte Baufirma wird rechtzeitig vor Baubeginn mit entsprechenden Einwurfschreiben die betreffenden Bürger informieren. 

 

Bild zur Meldung: Adobe Stock