Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten für die Bürgermeisterwahl erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Nach aktueller Information des Postdienstleisters werden alle Wahlbenachrichtigungen spätestens ab der 35. Kalenderwoche verschickt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 28. September 2025 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl.
Für die Wahl im Wahllokal bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit.
Haben Sie bis zum 7. September 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadt Teltow in Verbindung.
Dieses erreichen Sie telefonisch unter 03328 4781-238 und – 271, per E-Mail oder persönlich ab 1. September 2025 im Neuen Rathaus, 2. Obergeschoss, Raum 2.16, Marktplatz 1-3, 14513 Teltow.
Wahlscheine können von in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 26. September 2025, 15 Uhr, beim Briefwahlbüro der Stadt Teltow, Neues Rathaus, 2. Obergeschoss, Raum 2.16, Marktplatz 1-3, 14513 Teltow mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros lauten wie folgt:
| Montag | 9 - 12 Uhr und 13.30 - 15 Uhr |
| Dienstag | 9 - 12 Uhr und 13.30 - 18 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen! |
| Donnerstag | 9 - 12 Uhr und 13.30 - 16 Uhr |
| Freitag | 9 - 12 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass amtliche Post nicht nachgesendet wird!

