Antrag auf Rückstellung
Ihr Kind braucht noch etwas Zeit in der Kita?
Wenn Sie selbst den Eindruck haben, dass Ihr Kind aus welchen Gründen auch immer noch etwas Zeit in der Kita braucht, oder dies bei der schulärztlichen Untersuchung festgestellt wird, stellen Sie bitte einen Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch.
Trotzdem ist es nötig, dass Sie einen Termin zur Schulanmeldung ausmachen und diesen zusammen mit Ihrem Kind wahrnehmen. Denn Ihr Kind ist dem Gesetz nach schulpflichtig. Wir lassen nach dem Gespräch diesen Antrag prüfen und melden uns dann bei Ihnen.
Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
Ihr Kind soll eine andere Schule besuchen?
Wenn Ihr Kind eine andere Schule als die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule besuchen soll, stellen Sie bitte einen Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule.
Trotzdem ist es auch in diesem Fall nötig, dass Sie einen Termin zur Schulanmeldung ausmachen und diesen zusammen mit Ihrem Kind wahrnehmen. Wir als die zuständige Grundschule sind gesetzlich verpflichtet, die Anmeldung zum Einschulungsverfahren einzuleiten. Wir lassen nach dem Gespräch diesen Antrag beim Schulamt prüfen. Das Schulamt wird Sie dann schriftlich über seine Entscheidung informieren.