Beschreibung

Vorkaufsrechtsbescheinigungen werden nach Abschluss von Kaufverträgen üblicher Weise vom beurkundenden Notariat beantragt. Auskünfte zum erreichten Bearbeitungsstand erhalten Notariate bzw. Käufer/Verkäufer.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)
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