Beschreibung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Flächennutzungsplan ist gem. § 5 Baugesetzbuch für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Teltow hat seit 1. Juli 2004 einen wirksamen Flächennutzungsplan, der zu den üblichen Dienststunden im Sachgebiet Stadtentwicklung eingesehen werden kann.

Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan:

  • Zu den üblichen Dienststunden steht es jedem Bürger frei, in den Flächennutzungsplan einzusehen. Eine kurze telefonische Anmeldung wird erbeten.

Erläuterungen zum Flächennutzungsplan:

  • Bei auftretenden Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Stadtentwicklung | Bauordnung zur Verfügung.

Bearbeitung von Auskunftsersuchen zum Flächennutzungsplan:

  • Bürger haben natürlich auch die Möglichkeit, schriftliche Anfragen (formlos in Briefform) in Bezug auf den Flächennutzungsplan zu stellen.

Betreuung der Erarbeitung von Planänderungsverfahren:

  • Wenn sich städtebauliche Ziele ändern, werden Planänderungsverfahren durchgeführt, über die die Bürger in amtlichen Bekanntmachungen sowie Auslegungen informiert werden: wenn Bürger hierzu Fragen haben, können sie sich auch formlos oder schriftlich an das Sachgebiet Stadtentwicklung | Bauordnung wenden.
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