Vollstreckung
Beschreibung
Die Behörde kann Bescheide, in denen eine Geldleistung gefordert wird, im Verwaltungsweg vollstrecken. Das bedeutet, dass die Behörde bei Nichtbezahlung der geforderten Geldleistung die Pfändung einleiten kann.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz –VwVG
- Abgabenordnung –AO