Beschreibung

Verwarnungsgelder sind Beträge zwischen 5 und 35 Euro. Diese werden durch die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes, gegen Aushändigung einer Quittung oder durch die Bußgeldstelle erhoben. Die immer freiwillige Zahlung des Verwarnungsgeldes setzt das bewusste Einverständnis des Betroffenen voraus. Wird es gezahlt, ist es rechtlich wirksam geworden und das Verfahren ist damit abgeschlossen.Wird das Verwarnungsgeld nicht angenommen oder nicht bezahlt, kann ein Bußgeldbescheid folgen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
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