Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde ist die in Deutschland nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern sie ist ein Teil der örtlichen Kommunalbehörden.

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