Beschreibung

Erteilung sanierungsrechtlicher Genehmigungen für Kaufverträge, Grundschuldbestellungen, Bauvorhaben u.a.:

Im Sanierungsgebiet „Altstadt Teltow“ gilt besonderes Städtebaurecht, bei auftretenden Fragen und Regelungsbedarfen kann man sich gerne telefonisch oder schrifltich an Frau Abraham wenden oder sich auch unter www.altstadt-teltow.de informieren.

Kurzgutachten zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen:

Bei Bereitschaft zur vorzeitigen Zahlung des Ausgleichsbetrages, kann formlos die Ermittlung des Ausgleichsbetrages für das jeweilige Grundstück vom Grundstückseigentümer bei Frau Abraham beantragt werden (zweckmäßig ist dabei die Angabe von Flur und Flurstück, die Grundstücksgröße sowie der Zeitpunkt, zu dem abgelöst werden möchte).

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