Reisepass
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige können in der Meldebehörde ihres Hauptwohnsitzes einen Reisepass beantragen. Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich. Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Vor der Vollendung des 24. Lebensjahres beantragte Reisepässe werden mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt.
Die Ausstellungszeit eines Reisepasses beträgt regulär ca. 5 Wochen.
Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01. November 2007 nicht mehr zulässig.
Bei der Antragstellung dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen.
Der Passinhaber ist verpflichtet, der Meldebehörde den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses unverzüglich anzuzeigen. Wenn der neue Reisepass abgeholt wird, ist ein im Besitz befindlicher alter Reisepass abzugeben. Sie können Ihren alten Reisepass unter Umständen behalten, dazu ist er aber vorzulegen und ungültig zu machen.
Besonderheiten:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil Antragsteller. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei zu erhalten (Express-Reisepass). Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten statt der üblichen 32 Seiten umfasst.
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen ab 24 Jahren | Personen unter 24 Jahren |
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Reisepass (internationaler Standard) | --- | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
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Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 Euro | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
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Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 Euro | 92,00 Euro | 59,50 Euro |
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Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 124,00 Euro | 91,50 Euro |
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Vorläufiger Reisepass | --- | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Die Ausstellungszeit eines Reisepasses beträgt regulär ca. 5 Wochen.
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde ggf. mit deutscher Ãœbersetzung
- Eheurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung ggf. mit deutscher Übersetzung
- Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Zusätzlich bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr
- ggf. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Kindes
- Einverständniserklärung des nichtanwesenden Elternteils oder Sorgeberechtigten zur Beantragung des Reisepasses
- bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Nachweis über das Sorgerecht
Hinweis bei Vorlage ausländischer Urkunden:
Wurden Personenstandsurkunden im Ausland ausgestellt, sind diese ggf. mit einer Apostille bzw. Legalisation zu versehen. Nähere Auskünfte erteilt das Auswärtige Amt. Wurde eine Ehe außerhalb der EU geschieden, ist die Scheidung vorher durch das Brandenburgische Oberlandesgericht anzuerkennen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Passgesetz in der jeweils gültigen Fassung
- Passverwaltungsvorschrift
- Passverordnung in der jeweils gültigen Fassung