Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern dienen der Erfassung von Gebäuden in einer Straße und werden amtlich vergeben.
Hausnummern für Liegenschaften in der Stadt Teltow vergibt der Fachbereich Innere Verwaltung auf Antrag des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder eines Bevollmächtigten.
Bei Neubauten wird der Hausnummernantrag erst nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bearbeitet.
Die Hausnummernzuweisung ist gemäß Verwaltungsgebührensatzung gebührenpflichtig:
- erste Hausnummer im Bescheid 20,00 €
Für die Beantragung einer Hausnummer ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben notwendig:
- Eigentümeradresse,
- Flurstücksnummer und Gemarkung,
- Straßenbezeichnung, an der das Grundstück liegt,
- Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges bzw. der Eingänge.
Die Antragstellung kann per Post, Fax, E-Mail oder persönlich in unserem Amt erfolgen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)