Beschreibung

Das Grundbuch ist ein mit öffentlichem Glauben ausgestattetes öffentliches Grundstücks-Verzeichnis. In ihm sind, regelmäßig mit konstitutiver Wirkung, die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken und die auf ihnen liegenden Lasten (z. B. Grunddienstbarkeiten oder Hypotheken) dargestellt. Ferner können mit dem Eigentum verbundene Rechte vermerkt sein.

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