Beschreibung

Zu den Grünanlagen im Stadtgebiet zählen Grünstreifen und Grünflächen, straßenbegleitende Grünstreifen sowie öffentliche Parkanlagen und Plätze. Öffentliche Grünanlagen sind schonend zu behandeln und dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden. Die Pflege der Anlagen obliegt dem Sachgebiet Tiefbau | Grün.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Stadtordnung 

Suchen & Finden
Suchen:  
Kontakt Öffnungszeiten News RSS Feed
Schriftgrösse + -
Kontrast