Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater
Beschreibung
Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu
- Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes
Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 des Kreditwesengesetzes oder Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 a des Kreditwesengesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung aller oben genannten Nummern des Finanzanlagenvermittlergewerbes: 695,00 €
(beschränkt sich die Erlaubnis nur auf zwei Nummern oder nur auf eine Nummer, verringert sich die Gebühr jeweils um 58 €) - Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Honorar-Finanzanlagenberaters: 580,00 €
- Antrag auf Erlaubniserteilung
- Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
Online-Antrag unter www.vollstreckungsportal.de - Auskunft des Insolvenzgerichts* zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre
- Sachkundenachweis
- Berufshaftpflichtversicherung
*bei juristischen Personen: für die juristische Person und alle gesetzlichen Vertreter
- Antrag auf Erlaubniserteilung nach § 34 f oder h der Gewerbeordnung (juristische Person)
- Antrag auf Erlaubniserteilung nach § 34 f oder h der Gewerbeordnung (natürliche Person)
- Beiblatt zum Antrag auf Erlaubniserteilung nach § 34 f oder h der Gewerbeordnung (juristische Person)
- Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler