Beschreibung

Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. ABC-Schützen, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres ebenso in die Grundschule aufgenommen werden, wie diejenigen, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August das sechste Lebensjahr vollenden. Die Einschulung der letztgenannten Kinder kann jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Teilnahmebestätigung zur Sprachstandsfeststellung

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Schulbezirkssatzung

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