Fernwärmeplanung

Heizung
Mehr Klarheit bei der Fernwärme – Transformationsplan liefert Zukunftsperspektiven

Die Fernwärme Teltow GmbH (FWT) und die Stadt Teltow haben die Ergebnisse des Transformationsplans im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) im Oktober gemeinsam diskutiert und dabei wichtige Impulse gesetzt. Der Plan bildet eine erste Grundlage für den schrittweisen Umbau der Fernwärmeversorgung hin zur Klimaneutralität.

Die Analyse entstand in Zusammenarbeit mit der BBH Consulting AG und wird in die kommunale Wärmeplanung der Stadt Teltow und ihrer Nachbargemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf einfließen. Sie beschreibt, wie bestehende Anlagen modernisiert, erneuerbare Energien integriert und künftige Anschlüsse an das Wärmenetz erfolgen können.

 

Die Ergebnisse des Transformationsplans in der Übersicht

Der Transformationsplan prüft die technische, wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit eines klimaneutralen Wärmenetzes für Teltow. Er schafft erstmals eine solide Datengrundlage für die kommenden Jahre und dient zugleich als strategische Vorlage für die kommunale Wärmeplanung.

Im Fokus stehen vier zentrale Handlungsfelder:

  • Dekarbonisierung: Ausbau erneuerbarer Einspeisequellen (z.B. Solarthermie, Umweltwärme, Biomasse (z.B. Holz, Biogas), unvermeidbare Abwärme)

  • Effizienz: Optimierung der bestehenden KWK-Anlagen und des Netzbetriebs

  • Digitalisierung: Ausbau der Fernauslesung und intelligente Netzsteuerung

  • Förderlogik: Nutzung der BEW-Module 2–4 für Investitionen und Einzelmaßnahmen

 

Konkrete Ergebnisse aus Modul 1:

  • Ermittlung eines vorläufigen Primärenergiefaktors (PEF) von etwa 0,4 – derzeit in fachlicher Prüfung.

  • Technisches Potenzial für zusätzliche rd. 20.000 m² Solarthermiefläche identifiziert, sowie die Nutzung der Umweltwärme des Teltowkanals.

  • Analyse der Holzenergie als stabiler regenerativer Beitrag im künftigen Wärmemix.

  • Entwicklung eines ersten Zeitplans für die schrittweise Dekarbonisierung bis 2045.

 

Berechnete Preise und vergleichende Einordnung

Für das vierte Quartal 2025 beträgt der Arbeitspreis der FWT 11,22 ct/kWh netto. Für die Verbraucher bedeutet dies eine weiterhin verlässliche, wettbewerbsfähige Preisstruktur im regionalen Vergleich und stabile Planungssicherheit für Haushalte und Unternehmen. Die auf der Plattform Wärmepreise.info ausgewiesenen 19,18 ct/kWh stellen einen Mischpreis (brutto) dar und sind daher nicht direkt mit Gasarbeitspreisen oder reinen Arbeitspreisen anderer Energieformen vergleichbar. Maßgeblich bleiben die offiziellen Preisblätter der FWT.

 

Erste Berechnungen im Rahmen des Transformationsplans zeigen einen vorläufigen Primärenergiefaktor (PEF) von rund 0,4. Der Primärenergiefaktor beschreibt, wie effizient und umweltfreundlich ein Energiesystem arbeitet – je niedriger der Wert, desto weniger Primärenergie wird für die gleiche Wärmemenge benötigt und desto besser fällt die Klimabilanz aus. Der Wert wird derzeit fachlich geprüft und nach Abschluss des BEW-Verfahrens verbindlich veröffentlicht. Ein niedriger PEF kann Fördermöglichkeiten, welche Gebäudenachweise benötigen (z.B. KfW40), für Bauherren und künftige Gebäudeeigentümer deutlich verbessern.

Anstehende Folgemaßnahmen

Die sich aus dem Transformationsplan ergebenen, weiteren Schritte können durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), als Fördermittelgeber, unterstützt werden.

 

Diese lauten:

  • Modul 2: Neubau und Erweiterung von Wärmenetzen (Zuschüsse bis 40 %)

  • Modul 3: Dekarbonisierung bestehender Netze (z. B. Solarthermie, Großwärmepumpen, Geothermie, Biomasse; Zuschüsse bis 40 %)

  • Modul 4: Einzelmaßnahmen auch ohne vollständigen Transformationsplan, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.

Gebäudeeigentümer können darüber hinaus gebäudebezogene Förderprogramme (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen, KfW) nutzen.

Wärmenetz
Wärmeplanung Recht
Rechtslage und Wahlfreiheit

Kommunen können per Satzung festlegen, dass Gebäude an ein vorhandenes Fernwärmenetz anzuschließen und zu nutzen sind, wenn dies der Wärmeplanung dient (§ 26 Wärmeplanungsgesetz). (Der sogenannte „Anschlusszwang") In Teltow regelt dies die Fernwärmesatzung. Wichtig: Ein solcher Zwang gilt nicht schrankenlos – er greift typischerweise erst, wenn ein technisch zumutbarer Anschluss möglich ist und unter Beachtung von Fristen.

 

Ausnahmen möglich für nachhaltigere Einzelfälle

Die Satzung sieht Befreiungen im Einzelfall vor. Ein typischer Grund ist ein nachweislich

besserer Primärenergiefaktor (PEF) als der der Fernwärme – z. B. durch eine hocheffiziente

Wärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik. Weitere Gründe können besondere technische oder wirtschaftliche Umstände sein. Über Befreiungen entscheidet die Stadt nach Antrag und Einzelfallprüfung.

 

Fernwärmepreise unterliegen der AVBFernwärmeV und gefestigter Rechtsprechung. Das bedeutet:

  • Preisbildung muss sachgerecht und nachvollziehbar sein,

  • Preisgleitklauseln müssen überprüfbar sein (z. B. an veröffentlichte Indizes gekoppelt),

  • Anpassungen sind in Preisblättern darzulegen und transparent zu begründen.

Versorgungsstand – heute und zukünftig

Die FWT versorgt aktuell große Teile des Stadtgebiets über ein Fernwärmenetz von 54 Kilometern Länge mit rund 1.100 Übergabestationen – eine Netzdichte von ca. 3 Metern Leitung pro Einwohner. Damit liegt Teltow – im Hinblick auf die Netzdichte– auf Augenhöhe mit Großstädten wie Potsdam oder Leipzig.

 

Der Transformationsplan beschreibt die nächsten Ausbauschritte:

  • Integration erneuerbarer Wärmequellen (Solarthermie, Biomasse, Umweltwärme, unvermeidbare Abwärme)

  • Prüfung von Wärmespeichern und Netzoptimierungen

  • Digitalisierung der Verbrauchserfassung

  • Mögliche Quartierslösungen außerhalb bestehender Satzungsgebiete

 

Einordnung und Stimmen

Mit der Veröffentlichung der Kernergebnisse möchten die Stadt Teltow und die FWT Missverständnisse und überhöhte Erwartungen vorbeugen. Alle genannten Werte stammen aus geprüften Quellen und werden nach Abschluss der fachlichen Prüfungen vollständig veröffentlicht.

 

Thomas Schmidt, Bürgermeister Teltow:

„Wir legen Zahlen und nächste Schritte offen. Bürgerinnen und Bürger sollen auf

belastbarer Grundlage entscheiden können.“

 

Paul Lohse, Geschäftsführer FWT:

„Mit dem Transformationsplan schaffen wir Transparenz über Ausbaupfade, Kostenlogik und Förderoptionen. Der vorläufige PEF-Wert ist ermutigend, die finale Veröffentlichung folgt nach der Prüfung.“

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