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Verkehrsentwicklung
Verkehrsentwicklungsplan
Mobilität in all ihren Facetten besitzt in Teltow einen hohen Stellenwert. Die Stadt investiert nicht nur permanent in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur, sondern legt darüber hinaus auch großen Wert auf die Weiterentwicklung bestehender Konzepte und die Umsetzung neuer Ideen.
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Teltow wurde in den Jahren 1999 und 2000 mit Hilfe eines umfangreichen Beteiligungsverfahrens erarbeitet und am 27.06.2001 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow als informeller Plan bestätigt. Der VEP stellt eine Entwicklungs- und Leitlinie für politische Entscheidungen und einen Rahmen für partielles Handeln dar. Damit verfügt die Stadt Teltow über einen Verkehrsentwicklungsplan für den Abstimmungsprozess mit den Nachbargemeinden, insbesondere im Hinblick auf eine notwendige Aktualisierung mit Zielhorizont 2025. Darüber hinaus wurde mit der städtebaulichen Einbindung des sogenannten „Spangensystems“ auch eine Diskussion für ein Leitbild zur Entwicklung der Stadt Teltow und der Region angeregt.
Pläne zum Verkehrsentwicklungsplan
Verkehrszellen erweiterter Untersuchungsraum mit Strukturdaten
Knotenstrombelastungspläne der Teilknoten am Ruhlsdorfer Platz
Verkehrsbelastungsplan Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet - Analyse 1999
Verkehrsbelastungsplan Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet - Prognose Planfall
Abbildungen zum Verkehrsentwicklungsplan
Lärmminderungsplanung
Pfeil rechts Einführung
Um das Problem „Lärm“ in den Griff zu bekommen, hat die EU im Jahr 2002 die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Diese Richtlinie sieht vor, mittels Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung und anschließender Maßnahmenrealisierung die Lärmbelastung zu mindern. Die Lärmaktionsplanung ist im Fünfjahresturnus von den zuständigen Behörden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Im ersten Schritt wird der Immissionspegel aus den wesentlichen Lärmquellen ermittelt (Verkehrslärm von Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen sowie Lärm von Industrie und Gewerbe) bei gleichzeitiger Abschätzung der Anzahl von Betroffenen. Dies ist die sogenannte Lärmkartierung, die bis zum Sommer 2007 und wieder 2012 durchzuführen war und dann weiter im Fünfjahresabstand wiederholt wird. Im Land Brandenburg wird die Lärmkartierung für den Straßenlärm durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) durchgeführt und der zuständigen Behörde zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Bei bestehenden Lärmproblemen erarbeiten die zuständigen Behörden – dies sind im Land Brandenburg die Gemeinden – im zweiten Schritt (bis zum Sommer 2008 und jetzt wieder 2013) unter effektiver Mitwirkung der Öffentlichkeit den Lärmaktionsplan.
Die erarbeiteten Pläne werden im Land durch das LUGV gesammelt und via Bundesministerium aggregiert an die EU gemeldet.
Pfeil rechts Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz waren von den zuständigen Behörden bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten zu erstellen für: Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (rund 16.500 Kfz pro Tag) und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr (164 Züge pro Tag).
Für die Stadt Teltow mussten demnach Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen Potsdamer Straße und Mahlower Straße erstellt werden. Im Anschluss an die Lärmkartierung hatte die Stadt ein Jahr Zeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Stadt hatte bereits im Vorfeld die Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung erarbeiten und am 14.02.2007 als informelle Planung bestätigen lassen.
Die Ergebnisse der Lärmminderung- und Luftreinhalteplanung wurden für den Lärmaktionsplan (1. Stufe) verwendet. Wichtigster Punkt war dabei die Schaffung der „Spange“ (Nord- und Ostspange, Bogenstraße), die zu einer wesentlichen Entlastung und Wiederherstellung von Aufenthaltsqualität im historischen Stadtzentrum und in dessen näherer Umgebung führen sollte und dies inzwischen bereits spürbar erreicht hat.
Den Endbericht der Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow finden Sie HIER.
Pfeil rechts Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (2. Stufe)
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz waren von den zuständigen Behörden bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten zu erstellen für: Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (rund 8.200 Kfz pro Tag), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr (82 Züge pro Tag).
Auf der Grundlage der Lärmkarten wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (2. Stufe) erarbeitet. Der „Lärmaktionsplan der Stadt Teltow, 2. Stufe“ in der Fassung vom 10.12.2013 wurde am 29.01.2014 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Der Lärmaktionsplan stellt einen Selbstbindungsbeschluss der aufstellenden Gemeinde dar. Das bedeutet, dass nunmehr seitens der Stadt Teltow auf die Umsetzung der beschlossenen Lärmminderungsmaßnahmen durch die zuständige Behörde hinzuwirken ist. So müssen die geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen jeweils bei der Straßenverkehrsbehörde (zuständig für verkehrsrechtliche Maßnahmen) beantragt werden.
Den Bericht zum Lärmaktionsplan finden Sie HIER.
Pfeil rechts Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (3. Stufe)
Bezugnehmend auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 2002) ist spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls eine Fortschreibung vorzunehmen. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Teltow wurde letztmalig im Jahr 2013 aktualisiert.
Die Stadt ist entsprechend verpflichtet, eine erneute Überprüfung / Fortschreibung durchzuführen. Gegenstand der Untersuchungen bildet das Hauptstraßennetz mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken erfolgt zentral durch das Eisenbahn-Bundesamt. Als Grundlage für den Lärmaktionsplan wurde durch das Landesamt für Umwelt (LfU) eine aktuelle Lärmkartierung bereitgestellt. Deren Auswertung zeigt, dass im Umfeld der Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die gesundheitsrelevanten Prüfwerte von 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts für ca. 854 bzw. 976 Einwohner überschritten werden. Darüber hinaus ist eine Vielzahl weiterer Einwohner der Stadt Teltow von erheblichen Belästigungen - verursacht durch den Straßenverkehrslärm - betroffen.
Einen Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2017 für die Gemeinde Teltow finden Sie HIER.
Im vorliegenden Lärmaktionsplan wurde ausgehend von der aktuellen Bestandsituation ein Bündel verschiedener Maßnahmen erarbeitet, welches für eine weitere Reduzierung der Lärmbetroffenheiten in der Stadt Teltow beitragen soll. Dieses beinhaltet neben Minderungsmaßnahmen für die konkret zu betrachtenden Hot-Spot- Bereiche auch wichtige Ansätze für eine integrierte Lärmminderungsstrategie. Ausgangspunkt bildet die Zielstellung der EU-Umgebungslärmrichtlinie „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Die konzipierten Maßnahmen sind geeignet sowohl kurzfristig als auch mittel- bis langfristig einen wesentlichen Beitrag für den Gesundheitsschutz sowie die Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Teltow leisten zu können. Allerdings ist für die Umsetzung der konzipierten Maßnahmen zu berücksichtigen, dass diese nicht in der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Teltow liegt. Einzelne Straßenabschnitte befinden sich nicht in kommunaler Baulast. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt hier dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger.
Den Abschlussbericht des Lärmaktionsplanes finden Sie HIER.
Pfeil rechts Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
Bezugnehmend auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 2002) ist spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls eine Fortschreibung vorzunehmen. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Teltow wurde letztmalig im Jahr 2018 aktualisiert.
Die Stadt ist entsprechend verpflichtet, eine erneute Überprüfung / Fortschreibung durchzuführen. Gegenstand der Untersuchungen bildet das Hauptstraßennetz mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken erfolgt zentral durch das Eisenbahn-Bundesamt. Als Grundlage für den Lärmaktionsplan wurde durch das Landesamt für Umwelt eine aktuelle Lärmkartierung bereitgestellt. Deren Auswertung zeigt, dass im Umfeld der Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die gesundheitsrelevanten Prüfwerte von 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts für ca. 1.617 bzw. 1.666 Einwohner überschritten werden.
Die Zunahmen im Vergleich zum Lärmaktionsplan 2017/2018 sind auf eine veränderte Kartierungsmethodik zurückzuführen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl weiterer Einwohner der Stadt Teltow von erheblichen Belästigungen – verursacht durch den Straßenverkehrslärm – betroffen. Aufgrund der Betroffenheit ergeben sich für die Stadt Teltow die folgenden verpflichtend zu untersuchenden Straßen: Mahlower Straße, Lichterfelder Allee, Potsdamer Straße, Oderstraße, Zeppelinufer, Schönower Straße, Warthestraße, Teltower Straße und Genshagener Straße. Im Vergleich zur Bestandssituation 2018 konnte jedoch in verschiedenen Bereichen bereits eine deutliche Verringerung der Lärmbetroffenheiten erreicht werden.
Mit Inbetriebnahme der L 77n sowie der Biomalzspange haben sich die Verkehrsaufkommen in der Ruhlsdorfer Straße sowie in der Iserstraße reduziert. Im vorliegenden Lärmaktionsplan 2023/2024 wurde ausgehend von der aktuellen Bestandsituation sowie aufbauend auf dem Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplanes 2017/2018 eine Fortschreibung vorgenommen. Das Handlungskonzept beinhaltet neben Minderungsmaßnahmen für die konkret zu betrachtenden Hot-Spot-Bereiche auch wichtige Ansätze für eine integrierte Lärmminderungsstrategie. Ausgangspunkt bildet die Zielstellung der EU-Umgebungslärmrichtlinie „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern." Die konzipierten Maßnahmen sind insbesondere mittel- bis langfristig geeignet, einen wesentlichen Beitrag für den Gesundheitsschutz sowie die Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Teltow leisten zu können.
Allerdings ist für die Umsetzung der konzipierten Maßnahmen zu berücksichtigen, dass diese nicht in der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Teltow liegt. Einzelne Straßenabschnitte befinden sich nicht in kommunaler Baulast. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt hier dem jeweils zuständigen Straßen-baulastträger.
Den Abschlussbericht des Lärmaktionsplanes finden Sie HIER.