Wie das Landesamt für Umwelt informiert, kann es im Zeitraum vom 11. bis 12. Mai 2026 von 22 bis 4 Uhr auf der Strecke 6132, km 14,100, etwa 70 m nördlich der Mahlower Straße in 14513 Teltow zu Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten kommen.
Für die im Folgenden aufgeführten Tätigkeiten wird im genannten Umfang eine Ausnahme nach § 10 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) vom Verbot der Störung der Nachtruhe des § 10 Abs. 1 LImschG zugelassen:
Schotter- und Stopfarbeiten
Einsatz einer Schraubmaschine
Einsatz einer ATWS
Beleuchtung des Arbeitsbereiches
Um Verständnis wird gebeten.