1. bis 2. Mai 2025 in der Zeit von 21 bis 5 Uhr in Höhe Mahlower Straße
Wie das Landesamt für Umwelt informiert, kann es in der Nacht vom 1. bis zum 2. Mai 2025 in der Zeit von 21 bis 5 Uhr auf der Strecke 6132, km 13,350 und 13,650 etwa 500 m bis 800 m nördlich der Mahlower Straße zu Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten kommen. Für die im Folgenden aufgeführten Tätigkeiten wird im genannten Umfang eine Ausnahme nach § 10 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) vom Verbot der Störung der Nachtruhe des § 10 Abs. 1 LImschG zugelassen:
Um Verständnis wird gebeten.