Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg

Teltow, den 07.​11.​2024

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg bittet Eigentümer um Meldung

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
• den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
• den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
• die Nutzungsänderung von Wohnraum an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin per E-Mail, Fax oder Post.

 

Den Erhebungsbogen können Sie   hier herunterladen .

 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

 

Kontakt:

Standort Berlin
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin

 
0331/81733843

 

Bild zur Meldung: Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg