Wahltermin auf den 6. Februar 2022 festgesetzt

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark findet am 06. Februar 2022 statt

Foto: Landkreis Potsdam-Mittelmark

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 13. Oktober 2021

Gemäß § 83 in Verbindung mit § 64 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:

I. Wahltermin sowie Wahlzeit

Aufgrund der Festlegung des Wahltages, des Tages einer etwa notwendig werdenden Stichwahl und der Wahlzeit durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 07.Oktober 2021 findet die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark am Sonntag, dem 06.02.2022 sowie eine etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 20.02.2022 jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Nachdem das Ministerium des Innern und für Kommunales den Wahltermin für die vorgenannte Wahl bestimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:

1. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist

1.1. Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber eingereicht werden (§ 69 Abs. 1 BbgKWahlG). Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen (§ 63 i.V.m. § 32 Abs. 1 Sart 1 BbgKWahlG). Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag aus (§ 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 BbgKWahlG).

1.2. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG spätestens bis zum Donnerstag, dem 2. Dezember 2021, 12:00 Uhr, bei der Kreiswahlleiterin für den Landkreis Potsdam-Mittelmark mit der Anschrift: Landkreis Potsdam-Mittelmark Kreiswahlleiterin Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig schriftlich eingereicht werden.

2. Inhalt der Wahlvorschläge

2.1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu § 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten

a) Namen, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und die Anschrift einer Bewerberin oder eines Bewerbers,

b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung sowie die geläufige Kurzbezeichnung in Buchstaben; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Land Brandenburg führt,

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt. Der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien und politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten,

d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbe- bezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben,

e) der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf bei der Bezeichnung nur den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers enthalten. 2.2 (...)

gez. Kümpel Kreiswahlleiterin

Das gesamte Dokument zur Wahlbekanntmachung steht hier als Download zur Verfügung

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

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