Teltow singt! Das Mitsingkonzert

Am Mittwoch, 17. November 2021 um 20 Uhr im Bürgerhaus.

Foto: Dirk Pagels

Mit Klassikern aus Schlager über Chanson bis Pop und Rock für alle, die gern singen! Mit Dirk Zeugmann und Band.

Die jeweiligen Songtexte werden mittels Beamer an eine Leinwand übertragen und schon kann es mit dem Singen losgehen. Dirk Zeugmann begleitet die Gäste zusammen mit einer Live-Band durch den Abend. Hier gelten keine Normen und es gibt keine Voraussetzungen zum Singen, lediglich der Spaß am gemeinsamen Singen verschiedenster Musikstücke mit anderen zählt. Das vielfältige Repertoire lässt dabei keine Wünsche offen, so reicht es von Volksliedern über Schlager, bis hin zu Rock und Pop, so dass für jeden Geschmack etwas dabei ist. Für die Folgeveranstaltung dürfen die Teilnehmer ihre Wünsche auf einem Flipchart vermerken. Die Band bereitet die Wünsche dann für den nächsten Termin vor. 

Einlass ab 19:30 Uhr, Beginn 20:00 Uhr.  

Eintritt: AK 6€ | Ermäßigt 4€

Karten sind nur an der Abendkasse erhältlich.  

Coronabedingt sind die Plätze begrenzt. Daher wird um Voranmeldung gebeten!

Zutrittsgewährung nach 2G-Modell: Aufgrund der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12. November 2021, findet die Veranstaltung unter Einhaltung der 2G-Regelung statt. Zutritt zur Veranstaltung haben ausschließlich vollständig geimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach §2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vorlegen können oder genesene Personen, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach §2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vorlegen können.

Weitere Ausnahmen gelten nach §7 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12. November 2021 für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Bei Kindern ab 6 Jahren reicht der Nachweis über die regelmäßige Durchführung des Selbsttests aus, welcher auch gegenüber der Schule vorgezeigt werden muss.

Weitere Ausnahmen gelten für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske tragen und einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen können. Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. 

Sämtliche Nachweise müssen im Zusammenhang mit einem gültigen Lichtbilddokument (Personalausweis) unaufgefordert am Einlass vorgezeigt werden. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung  bis zum eingenommen Platz.

Veranstaltungsort:
Bürgerhaus
Ritterstraße 10
14513 Teltow
Kontakt: Frau Schneider
03328/4781243
s.schneider@teltow.de
kultur.teltow.de

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