Auf Grund der räumlichen Umstände und der sich im Vergleich zum Rathaus und Bürgerservice in ihrem zeitlichen Aufwand stark unterscheidenden Vorgänge im Standesamt ist eine Terminvereinbarung weiterhin erforderlich.
Nur so kann die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts von Personen im Standesamt und die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots von 1,5 Meter zwischen Personen entsprechend der in Brandenburg geltenden Umgangsverordnung gewährleistet werden.
Wir bitten um Verständnis!