Zur Information der Verkehrsteilnehmenden möchte die Stadt Teltow an dieser Stelle auf die bestehenden Regeln hinweisen und eventuelle Irrtümer ausräumen.
WELCHE REGELN GELTEN?
- Wegen des Rechtsfahrgebotes ergibt sich für den Radverkehr eine Benutzung des Schutzstreifens in Fahrtrichtung. Radfahren entgegen der Fahrtrichtung ist nicht erlaubt und außerdem lebens- gefährlich
- Radfahrende dürfen den links vom Schutzstreifen fahrenden Verkehr rechts überholen
- Ein Schutzstreifen darf durch den übrigen Fahrzeugverkehr nur bei Bedarf und unter Beachtung des Gefährdungs-verbots für Radfahrer überfahren werden (z.B. zum Ausweichen vor Hindernissen)
- Auf Schutzstreifen gilt Haltverbot für den Kfz-Verkehr
- Überholt werden muss auch hier mit einem Seitenabstand von mindestens 1,5 Meter
Schutzstreifen führen den Radverkehr auf der Fahrbahn, wobei der konkrete Verlauf mit einer gestrichelten Linie und Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet ist. Entscheidender Vorteil ist, dass Radfahrende schneller und somit als Teil des Straßenverkehrs wahrgenommen werden. Dies führt zu erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme und zeigt immer wieder, dass durch andere am Verkehr Teilnehmende, auch beim Überholen, ein größerer Abstand gewählt wird. Der Schutzstreifen sichert somit ein sicheres und komfortableres Vorankommen für den Radverkehr, gerade dort, wo aus Platzgründen keine bauliche Radverkehrsanlage entstehen kann.