Das Papierrecycling kann ausschließlich nur mit Pappe und Papier funktionieren! Diese aufgeführten und vorgenannten Fehlbefüllungen mindern jedoch die Qualität der Papierverwertung und gefährden damit den Erfolg der getrennten Sammlung. Unsere Müllwerker sind deshalb angewiesen, fehlbefüllte Papiertonnen nicht zu leeren.
Mittels eines angebrachten roten Aufklebers und einem zusätzlichen Tonnenanhänger werden die betreffenden fehlbefüllten Papiertonnen beanstandet und dokumentiert.
Sie als Anschlusspflichtige müssen die Fehlwürfe dann bitte aussortieren, um eine Leerung zum nächsten regulären Abfuhrtermin sicherzustellen.
Hinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass verursachte Fehlbefüllungen der Papiertonnen als Ordnungswidrigkeit nach § 27 Abs. 6 der gültigen Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark geahndet und mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Bußgeld belegt werden.
Quelle: www.apm-niemegk.de