Mikrostipendien und Corona-Kulturhilfe des Landes

Das Mikrostipendien-Programm und die Corona-Kulturhilfe des Landes Brandenburg werden fortgesetzt.

Das im Mai 2020 erstmals gestartete Mikrostipendien-Programm wird auch in diesem Jahr fortgesetzt: Hauptberuflich und freischaffende Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik, können sich ab dem 31. März 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Auch wer bereits im vergangenen Jahr Mikrostipendien erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post bis zum 31. Mai 2021 an das Kulturministerium geschickt werden. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie ein umfangreiches FAQ zum Bewerbungsverfahren sind ab dem 31. März unter https://mwfk.brandenburg.de abrufbar.

Das Land setzt neben den Mikrostipendien auch seine im April 2020 gestartete Corona-Kulturhilfe fort: Für das Hilfsprogramm zur Kompensation von Einnahmeausfällen für Brandenburger Kultureinrichtungen stehen bis Ende Juni 2021 insgesamt 5 Millionen Euro bereit. Das Programm richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Diese können sich 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2021 entstehen, und abzüglich der Ausgabenersparnisse, ersetzen lassen. Im vergangenen Jahr wurden landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Kulturhilfe unterstützt. Die Corona-Hilfen ergänzen die bestehenden Hilfsprogramme des Landes und des Bundes. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter: https://mwfk.brandenburg./corona-kulturhilfe.de abrufbar.

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