Landkreis weitet Allgemeine Soziale Beratung aus Telefonische Beratung für Antragstellende zum Wohngeld

Mit der bundesweiten Reform des Wohngeldrechtes steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Menschen auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark deutlich an. Die Wohngeldbehörden verzeichnen eine Antragsflut bei einem verdreifachten Kreis der Berechtigten.

Die Reichweite des Wohngeldes wird durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus in Kombination mit weiteren Reformelementen erhöht. In der Folge können zahlreiche Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang nicht berechtigt waren. Eine Folge: In allen Bundesländern bestehen durch diese Gesetzesänderung personelle Engpässe bei der Umsetzung der Reform.

Um die Mitarbeitenden der Wohngeldbehörde zu entlasten, weitet der Landkreis die Allgemeine Soziale Beratung (ASB) entsprechend aus. Dabei soll die ASB die persönliche und telefonische Beratung zum Thema Wohngeld übernehmen und bei der Antragstellung behilflich sein. Dazu kann der Antrag bei der ASB gestellt und auch von den Sozialarbeiter*innen begleitet werden, bis der Antrag vollständig bearbeitungsfähig ist. Anschließend wird dieser an die Wohngeldbehörde geleitet.

Mit Hilfe der Beratung soll das Verfahren vereinfacht und auch der Rückstand bei der Bearbeitung verringert werden. Dennoch werden Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Bearbeitungszeit Geduld haben müssen. Die Ausweitung der Beratungsleistung ist zunächst bis zum 30.06.2023 befristet und soll bei Bedarf verlängert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im

Beratungszentrum Teltow
Potsdamer Straße 7,
14513 Teltow
03328 / 33 97 395

Sprechzeiten sind am Dienstag & Donnerstag zwischen 09 und 17 Uhr.

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