Lärmaktionsplan für Bahnstrecken liegt vor

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat jetzt darüber informiert, dass Teil B des Lärmaktionsplans 2017/2018 fertiggestellt worden sei. Das EBA legt nach eigenen Angaben damit nun eine vollständige Bestandsaufnahme zur Lärmsituation an Haupteisenbahnstrecken des Bundes vor.

Der Teil B gibt die Meinungen der Öffentlichkeit zum Verfahren der Lärmaktionsplanung wieder. An der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten sich auch die Kommunen beteiligen. Eine gesonderte Beteiligung der Städte als Träger öffentlicher Belange erfolgte nicht.

Die Lärmaktionsplanung des EBA fand in zwei Phasen statt: In der ersten Phase wurde auf Grundlage von errechneten Lärmkarten und mit Hilfe einer Öffentlichkeitsbeteiligung, an der ca. 38.000 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, gezeigt, wo Menschen von Schienenlärm betroffen sind. Gleichzeitig hat das EBA vorgestellt, wo und wie Bahnlärm bereits erfolgreich bekämpft wird.

In einer zweiten Beteiligungsphase Anfang 2018 haben mehr als 5.000 Interessierte das Verfahren des EBA bei der Lärmaktionsplanung bewertet. Dabei gaben knapp 40 Prozent der Antwortenden an, dass sie durch den Lärmaktionsplan Informationen über die Lärmsituation an ihrem Wohnort erhalten haben. Dieses und weitere Ergebnisse werden in Teil B des Lärmaktionsplanes vorgestellt.

Die Teile A und B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Damit ist die Lärmaktionsplanung der „Runde 3“ des Eisenbahn-Bundesamtes abgeschlossen. Die Dokumente können hier abgerufen werden.

Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan ist das Eisenbahn-Bundesamt in die regelmäßige Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes eingestiegen. Der nächste Lärmaktionsplan ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Voraussichtlich ab 2022 wird es wieder eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Weitere Informationen gibt es hier.

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