Kita-Notfallbetreuung wird ausgeweitet

Die Kitas bleiben weiter geschlossen. Die Notfallbetreuung wird aber ab 27. April ausgeweitet. Es bleibt beim Vorrang der häuslichen Betreuung.

Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung bleibt, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht organisieren können. Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung, nach der es für den Anspruch auf Notfallbetreuung des Kindes ausreicht, wenn ein Elternteil in einer definierten Berufsgruppe arbeitet, wird für berufstätige Eltern in kritischen Infrastrukturen ausgeweitet.

Der Notfall-Betreuungsanspruch besteht zudem – unabhängig von einer Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen – für Alleinerziehende, wenn eine häusliche oder private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Diejenigen, deren Kinder bereits in der Notfallbetreuung sind, müssen keinen neuen Antrag stellen.

Hier ist der Antrag auf Notfallbetreuung zu finden.

Zu weiteren Details steht der Kita-Eigenbetrieb für Auskünfte zur Verfügung:
03328 359 32 00.

 

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